Die Kritik an der Schweizer Ausschaffungspraxis von Jugendlichen läuft seit Jahren ins Leere. Nun hat sie die wichtige Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats wieder einmal formuliert. Im neusten Bericht zur sogenannten Administrativhaft im Asylbereich fordert sie den Bundesrat auf, endlich zu handeln.
Die Nationalräte kritisieren, dass in einigen Kantonen ganze Familien ins Gefängnis gesteckt werden sowie schweizweit Dutzende Kinder und Jugendliche. Selbst Kinder unter 15 Jahren landen regelmässig im Gefängnis, obwohl dafür keine Rechtsgrundlage besteht. Derzeit, schätzt die Kommission, sind in der Schweiz widerrechtlich rund 50 Kinder inhaftiert, die jünger als 15 Jahre alt sind.
Verstoss gegen Kinderrechtskonvention
Die inhaftierten Minderjährigen haben keine Straftat begangen. Einziger Grund, weshalb sie ins Gefängnis gesteckt werden: Ihr Asylantrag war erfolglos. Die Haft soll verhindern, dass die Jugendlichen untertauchen, bevor sie aus der Schweiz ausgeschafft werden können.
Einige Kantone verzichten ganz auf die Inhaftierung von minderjährigen Flüchtlingen. Auch weil die Praxis international umstritten ist. Der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen hat die Schweiz deswegen mehrfach gerügt; das Wegsperren verstosse gegen die internationale Kinderrechtskonvention, die auch von der Schweiz unterzeichnet wurde.
Zu den positiven Beispielen im Sinne der Kinderrechtskonvention zählt der Kanton Basel-Landschaft. Im Baselbiet würden grundsätzlich keine minderjährigen Flüchtlinge inhaftiert, teilt Simone Bucheli, Leiterin Massnahmen und Recht im Migrationsamt, mit. «Es handelt sich bei diesem Vorgehen um unsere langjährige, interne Praxis», sagt Bucheli.
«Wie im Ausländergesetz vorgesehen»
Lange wurde das in Basel-Stadt ähnlich gemacht. Noch 2016 lobte die Menschenrechtsorganisation Terre des hommes den Stadtkanton ausdrücklich dafür, seit 2011 keine minderjährigen Asylsuchenden mehr zu inhaftieren. Davon ist man inzwischen wieder abgekommen. Unter Sicherheitsdirektor Baschi Dürr (FDP) steckt Basel-Stadt Jugendliche wieder in Ausschaffungshaft. Drei waren es 2017, drei in diesem Jahr, alle sechs waren zwischen 16 und 18 Jahre alt.
Martin Schütz, Sprecher des Justiz- und Sicherheitsdepartements, begründet dieses Vorgehen mit dem Ausländergesetz: «Der Kanton Basel-Stadt vollzieht die Administrativhaft wie im Ausländergesetz vorgesehen, das heisst: Es werden keine Personen, die das 15. Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben, in eine ausländerrechtliche Haft genommen.»
Allerdings schreibt das Ausländergesetz die Inhaftierung von Minderjährigen ab 15 Jahren nicht vor. Es regelt bloss, dass noch jüngere Kinder nicht eingesperrt werden dürfen.
Wie Erwachsene behandelt
Die GPK des Nationalrats, ein bürgerlich dominiertes Gremium, setzt hinter diese Praxis ein Fragezeichen. Die Inhaftierung von Jugendlichen sei «nur bedingt zweckmässig», weil deren Ausschaffung häufig gestoppt oder ausgesetzt wird. Damit entfällt der einzige Grund der Haft: Die Ausreise mit Zwang durchzusetzen.
Die GPK verlangt nun vom Bundesrat, er müsse sicherstellen, dass die Inhaftierung von Minderjährigen nur als letztes Mittel eingesetzt werde und zweckmässig sein müsse. Die GPK fordert auch spezielle Haftplätze für Jugendliche – bislang werden diese oft in regulären Gefängnissen untergebracht und wie Erwachsene behandelt.
Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen lehnen die Ausschaffungshaft von Jugendlichen, wie sie in Basel praktiziert wird, grundsätzlich ab. «Ein nur ausländerrechtlich motivierter Haftgrund vermag einen solchen Eingriff in die Kinderrechte nicht zu begründen. Die Anordnung von Administrativhaft bei Minderjährigen ist deshalb in keinem Fall zumutbar», argumentiert etwa die NGO Humanrights.