Baselbiet ist ein besonders hartes Pflaster

Das Parlament verschärft das Asylgesetz – das soll dazu führen, dass nur noch jene in der Schweiz einen Antrag stellen, die wirklich Asyl benötigen. Doch die heutige Gesetzgebung schränkt die Asylbewerber bereits jetzt stark ein. Das bestätigen drei Asylbewerber aus dem Baselbiet.

Symbolbild (Bild: Cemarbu)

Das Parlament verschärft das Asylgesetz – das soll dazu führen, dass nur noch jene in der Schweiz einen Antrag stellen, die wirklich Asyl benötigen. Doch die heutige Gesetzgebung schränkt die Asylbewerber bereits jetzt stark ein. Das bestätigen drei Asylbewerber aus dem Baselbiet.

Drei junge Männer zwischen 19 und 23 Jahren sind bereit, über ihr Leben als Asylbewerber in der Region Basel zu sprechen. Einer ist bereits etwa zwei Jahre hier, die anderen beiden einige Monate. Sie wohnen jeweils zu viert in einem Zimmer. Es sei ein Kommen und Gehen. Jedem werde von der ORS Service AG (Betreuung von Flüchtlingen und Asylsuchenden) für seine Schlafecke happige 400 Franken pro Monat berechnet – das macht pro Vierzimmerwohnung 6400 Franken, was einen stattlichen Profit für die Firma bedeutet. «Für dieses Geld könnte ich ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft mieten. Aber ich darf nicht», sagt Khan-Jan*. Er ist Anfang 20. Privatsphäre haben sie nicht und sie müssen sich jeden Tag darauf einstellen, dass ihnen der Boden unter den Füssen weggezogen wird – dass sie die Schweiz verlassen müssen. «Zurück auf Null», sagt Khan-Jan.

Er spricht Deutsch, das musste er sich hart erarbeiten. «Ich muss meinen Deutschkurs selbst bezahlen. Als ich fragte, ob ich Geld für einen Kurs bekomme, hiess es: Du kannst es dir doch selbst beibringen.» Alle drei betonen: «Wir brauchen dringend Deutschunterricht, um uns verständigen zu können.»Sie sagen auch, sie würden gerne arbeiten.

Eine Arbeitserlaubnis ist kaum zu bekommen

Die drei Männer erzählen übereinstimmend: «In Baselland darfst du als Asylbewerber mit einer N-Bewilligung** nicht arbeiten.» Eigentlich erlaubt das Schweizerische Ausländergesetz (AuG), dass ein Arbeitgeber drei Monate, nachdem ein Asylbewerber ein Gesuch gestellt hat, dessen Anstellung beantragen darf.

Was das Baselbiet scheinbar schärfer handhabt als Basel-Stadt ist der sogenannte «Inländervorrang», der im AuG unter Paragraf 21 geregelt ist. Ein Arbeitgeber kann nur einen Antrag stellen, wenn er keine Schweizer oder Ausländer mit Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltsbewilligung mit Arbeitserlaubnis findet. Also ist es praktisch ausgeschlossen, dass Asylbewerber mit einer N-Bewilligung beschäftigt werden.

Dies bemängelte schon Elisabeth Augstburger, CVP/EVP-Fraktion in einer Interpellation im Landrat (siehe auch Hintergrund zum Artikel). Aus der Antwort des Baselbieter Regierungsrates wird allerdings nicht klar, was er unter Erwerbstätigkeit versteht: «Als Erwerbstätigkeit gilt jede üblicherweise gegen Entgelt ausgeübte unselbständige oder selbständige Tätigkeit, selbst wenn sie unentgeltlich erfolgt (Art. 11 Abs. 2, AuG).»

Khan-Jan erzählt: «Ich hätte sogar jemanden gehabt, der mich einstellen wollte. Aber die Behörden haben es abgelehnt.» Im Kanton Basel-Stadt hätte er nach drei Monaten arbeiten dürfen, wenn der Arbeitgeber einen Antrag gestellt hätte, ihn zu beschäftigen. Es ist somit sein Pech, dass er nach seiner Einreise in die Schweiz dem Kanton Baselland zugeteit wurde, der die Arbeitserlaubnis restriktiver handhabt. «Ich weiss von Asylbewerbern in Basel-Stadt, die arbeiten», sagt er.

Asylbewerber sind unerwünscht

Der 23-Jährige Rahman* berichtet: «Im Iran arbeitete ich bis spät in die Nacht. Ich war dort ein Mensch zweiter Klasse.» Er durfte sich kein Handy kaufen, kein Land erwerben und schliesslich sei sein Leben bedroht worden. «Hier in der Schweiz, in Baselland sind die Bedingungen, unter denen ich lebe, kaum besser.»

Alle drei Asylbewerber sitzen wie auf Nadeln. «Du wartest auf den Tag, an dem über dich entschieden wird und weisst nicht, wann der ist.» Bis dahin unternehmen die drei Spaziergänge, lernen Deutsch und beschäftigen sich mit Sport, Fernsehen und Musikhören und versuchen die Hoffnung zu wahren, dass es noch eine Chance auf Asyl für sie gibt.

Sie fühlen sich von der Gesellschaft nicht wirklich akzeptiert. Der 19-jährige Rabin* drückt es so aus: «Viele Menschen hier wollen nichts mit dir zu tun haben, wenn du sagst, woher du kommst. Sie haben Angst. Vielleicht weil sie meinen, dass ich etwas will, das sie mir nicht geben können.» Er kann diese Angst nur schwer nachvollziehen.

«Du hast hier als Asylbewerber eigentlich noch weniger Rechte als in dem repressiven Regime, aus dem du herkommst», sagt Rahman. «Tiefer kann man nicht mehr sinken.»

«Weniger Geld spielt keine Rolle»

Der Nationalrat hat am 13. Juni mit bürgerlicher Mehrheit entschieden, den Asylsuchenden mit laufendem Verfahren die Sozialhilfe zu streichen. Der Maximalbetrag der Nothilfe soll schweizweit von zwölf auf acht Franken gesenkt werden. Doch einige Politiker der SP und Asylsuchende sind der Ansicht, dass dies kaum Auswirkungen auf die Anzahl der Asylgesuche haben wird. «Jeder von uns ist wegen persönlichen Problemen hier», sagt Ali. «Nicht weil wir es auf Geld abgesehen haben.»

Der Ständerat entscheidet erst in der kommenden Herbtsession, ob er dem Entscheid des Nationalrats folgen will.

*Namen der Redaktion bekannt

**Die N-Bewilligung ist ein Ausweis für Asylbewerber im laufenden Verfahren, die ihnen ein Anwesenheitsrecht bescheinigt. Quelle: Bundesamt für Migration

 

Quellen

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