Vor einem Jahr liess sich Baselland als Vorzeigekanton im Kampf gegen Lohndumping feiern. Nun will Volkswirtschaftsdirektor Thomas Weber (SVP) die Mittel bereits wieder halbieren.
Thomas Weber war feierlich zumute, als er am 20. März letzten Jahres vor die Öffentlichkeit trat. In Rekordzeit hatte die Direktion des Baselbieter Volkswirtschaftsdirektors zwei neue Gesetze zur Bekämpfung von Lohndumping und Schwarzarbeit vorgelegt. Der Kanton habe «ein starkes Gegengift» gegen illegale Lohndrücker hervorgebracht, erklärte der SVP-Mann: «Es ist nun die Zeit gekommen, dieses Gegengift einzusetzen und Erfahrungen damit zu sammeln. Alle sollen wissen, dass sich in Baselland Schwarzarbeit und Missbräuche auf dem Arbeitsmarkt nicht auszahlen.»
Die Halbwertszeit dieses Versprechens ist sogar für Baselbieter Verhältnisse bemerkenswert kurz: Ein gutes Jahr später bläst Weber die Offensive wieder ab. Die Beträge des Kantons an die Kontrollorgane will er ab 2017 halbieren. 325’000 Franken will die Regierung so jährlich einsparen, einer der vielen Kürzungsbefehle im grossen Sparpaket.
Dabei genoss kaum ein politisches Projekt mehr Unterstützung als die Gesetze gegen Schwarzarbeit und Lohndumping. Durch den Landrat kamen sie ohne Gegenstimme. Am Ursprung stand ein seltener Schulterschluss zwischen links und rechts. Gewerkschafter Daniel Münger (SP) und FDP-Wirtschaftskammerdirektor Christoph Buser gaben den Anstoss zur Verschärfung.
Widerstand erwartet
Die Konferenz der Volkswirtschaftsdirektoren hat das Baselbiet unlängst zum Schweizer Vorzeigekanton in der Bekämpfung von Betrügereien auf den Baustellen gekürt. Als einziger Kanton erfüllt Baselland sämtliche 21 Kriterien, die es für eine wirksame Kontrolle braucht.
Webers Sparbeschluss lässt das Baselbieter Vorzeigeprojekt nun wie eine hübsch angerichtete PR-Aktion wirken. Dass er die politische Debatte überlebt, ist unwahrscheinlich. Mit energischem Widerstand rechnet jedenfalls Daniel Münger, Präsident der Zentralen Paritätischen Kontrollstelle (ZPK), welche die Kontrollen durchführt: «Der Sparbeschluss überrascht doch vor dem Hintergrund des einstimmigen Landratsbeschlusses. Das wird noch zu reden geben.»
Auch ob die Kürzung der Zuschüsse überhaupt gesetzeskonform ist, muss diskutiert werden. Kern der neuen Vorschriften ist nebst griffigeren Sanktionen die gesicherte Finanzierung. Der Kanton verpflichtet sich, «die Kontrollorgane mit den zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Ressourcen auszustatten», heisst es wörtlich im Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.
Gesetz geritzt
Keine Bedenken hat allerdings Webers Direktion. Auf eine Anfrage, ob durch die Streichung der Mittel das eigene Gesetz verletzt werde, antwortet Sprecher Rolf Wirz mit einem knappen «Nein». Und auf die Frage, ob Webers Ankündigung, endlich ein wirksames Gegengift einzusetzen, nun nicht mehr gelte, meint Wirz lapidar: «Doch».
Wie sich die Kürzung der Mittel auf die Kontrolltätigkeit auswirkt, ist unklar. Ihre Finanzen legt die intransparente ZPK nicht offen, da sie sich auf ihren Vereinsstatus beruft. Ein Grossteil der Gelder stamme laut Münger von den Arbeitnehmern selber, die über den Gesamtarbeitsvertrag die Kontrollen finanzieren. «Doch klar ist, dass wir ohne die Subventionen unsere Kontrolltätigkeit zurückfahren müssen», sagt Münger.
Bund halbiert Beiträge
Zumal mit den Beiträgen des Kantons auch solche des Bundes verknüpft sind. Spart Baselland 325’000 Franken ein, reduziert der Bund seine Zuschüsse laut Webers Direktion automatisch um 162’500 Franken. Webers «Gegengift» würde also um eine halbe Million Franken jährlich erleichtert.