Hebammen kämpfen seit Jahren für einen besseren Lohn. Ihre Stundenlöhne wurden erhöht. Doch beim sogenannten Wartegeld will die Baselbieter Regierung künftig weniger bezahlen.
Wenn eine Hebamme eine werdende Mutter betreut, die kurz vor der Geburt steht, muss sie auf Abruf bereit sein. Sie kann in dieser Zeit keine Termine vereinbaren und verdient deshalb weniger. Diesen Pikettdienst zahlt die Krankenkasse seit 2009 nicht mehr. Die Gemeinden haben das sogenannte Wartegeld bisher in einer Übergangsregelung übernommen.
Nun will die Regierung ins Gesetz schreiben, dass die Gemeinden das Wartegeld weiterhin zahlen – jedoch weniger als bisher.
Für eine Hausgeburt wurden 650 Franken als Pikett-Entschädigung bezahlt. Die Regierung schlägt vor, künftig 400 Franken zu bezahlen, also 250 Franken weniger als zuvor. Dies sei gerechtfertigt, weil die Löhne für Hebammen seit 2015 um 10 bis 20 Prozent erhöht wurden. Ausserdem sei das Wartegeld in Baselland schweizweit am höchsten.
Höhe des Wartegeldes nebensächlich
Die Co-Präsidentin des Hebammenverbands beider Basel, Ursula Lüscher, ist erfreut darüber, dass der Regierungsrat eine gesetzliche Regelung vorschlägt. Die konkreten Beträge des Wartegeldes seien nebensächlich. «Wichtig ist, dass wir für den Bereitschaftsdienst bezahlt werden.» Ob der Lohn einer Hebamme ihren Leistungen entspreche, darüber könne man durchaus diskutieren.
Mit dem Gesetzesvorschlag erfüllt die Regierung eine Motion, die Marie-Theres Beeler (Grüne) 2013 im Landrat eingereicht hat. Sie forderte die Regierung auf, das Wartegeld zu garantieren, bis ein neuer Vertrag zwischen Tarifsuisse und dem Schweizerischen Hebammenverein zustande kommt.
In die Vernehmlassung
Der Landrat nahm die Motion an und verlängerte die Übergangsregelung jeweils um ein Jahr bis 2015. Tarifsuisse und der Hebammenverein konnten sich jedoch nicht darauf einigen, dass Hebammen Wartegeld erhielten. Somit bleibt es an Kanton und Gemeinden, diese Entschädigung separat zu bezahlen.
Der Gesetzesvorschlag geht nun in die Vernehmlassung. Die Parteien, die Gemeinden und der Hebammenverein, können bis Mitte Juli Stellung nehmen, ob sie den Vorschlag gut finden. Dann geht das Gesetz – möglicherweise in abgeänderter Fassung – an den Landrat.