Basler Grünliberale wollen die Ruhegehälter von Ex-Regierungsräten kürzen

Die Basler Grünliberalen lancieren die Initiative «für eine zeitgemässe finanzielle Absicherung von Magistratspersonen». Diese verlangt, dass Ex-Regierungsräte künftig weniger Abgangsentschädigung erhalten.

(Bild: Hans-Jörg Walter)

Die Basler Grünliberalen lancieren die Initiative «für eine zeitgemässe finanzielle Absicherung von Magistratspersonen». Diese verlangt, dass Ex-Regierungsräte künftig weniger Abgangsentschädigung erhalten.

In Basel-Stadt werden Regierungsräte nach ihrem Abgang fürstlich entschädigt. Für Aufsehen sorgte etwa Hanspeter Gass (FDP), der Anfang 2013 mit 57 Jahren als Justiz- und Sicherheitsdirektor zurücktrat und seither rund 156’000 Franken Ruhegehalt pro Jahr erhält. Und zwar bis er 63 ist, danach bekommt er die ordentliche Rente.

Auch bei Carlo Conti klingelt die Kasse. Der CVP-Regierungsrat trat im Sommer 2014 mit 60 Jahren zurück und erhält, bis er 63 ist, jährlich 171’000 Franken, obwohl er wieder in einer Kanzlei arbeitet. Gass und Conti profitieren vom System. Denn mit der heutigen Regelung ist es möglich, dass ein abtretender Regierungsrat auf Kosten der Steuerzahler bis zu zehn Jahren Ruhegehälter ausbezahlt bekommt.

Erste Initiative der GLP überhaupt

Den Grünliberalen geht dies zu weit. Sie lancieren, nachdem sie bereits mehrmals erfolglos im Grossen Rat dagegen gekämpft hatten, nun die Initiative «für eine zeitgemässe finanzielle Absicherung von Magistratspersonen (Keine goldenen Fallschirme mit Steuergeldern)» – die erste Initiative überhaupt seit der Gründung der Partei im Februar 2008.

«Es geht uns nicht um die Abschaffung der Ruhegehälter. Wir finden die heutige Regelung aber stossend», sagte GLP-Präsident David Wüest-Rudin vor den Medien. Augenmass sei nötig, zumal es schliesslich auch um die Glaubwürdigkeit der Politik gehe.

Beschränkung auf drei Jahre

Laut GLP-Grossrat Emmanuel Ullmann sind Abgangsentschädigungen an Magistratspersonen, die pro Person insgesamt bis zu 1,6 Millionen Franken betragen können, unverhältnismässig und nicht zeitgemäss. Das Ruhegehalt soll als eine finanzielle Überbrückung bis zur Annahme einer neuen Anstellung dienen und nicht als goldener Fallschirm zulasten der Steuerzahler.

Die GLP fordert mit ihrer Initiative, dass Regierungsräte, die 12 Jahre im Amt waren, während drei Jahren ein Ruhegehalt erhalten. Regierungsmitglieder, die kürzer tätig waren, ein oder zwei Jahre lang eine Abgangsentschädigung. Diese soll wie bisher maximal 65 Prozent des letzten versicherten Lohnes entsprechen.

Andere Parteien nicht interessiert

Laut Grossrätin Martina Bernasconi hat die GLP versucht, andere Parteien für die Initiative mit ins Boot zu holen, allerdings erfolglos. Sie vermutet, dass die Parteien nicht mitmachen wollten, da ein Regierungsrat doch einen hohen Anteil seines Lohnes in die Parteikasse abliefert.

Bis am 7. September 2016 muss die GLP die 3000 Unterschriften zusammenhaben. Angesichts des grossen Erklärungsbedarfs der Initiative wohl keine einfache Aufgabe. «Wir werden sicher nicht überrannt, aber wir bekommen die Unterschriften schon zusammen», so Bernasconi.

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