Das Gesetz spricht eine deutliche Sprache: Laut der Arbeits- und Ruhezeitverordnung für den berufsmässigen Personentransport (ARV2) dürfte Uber Pop eigentlich nicht möglich sein. Wenn Amateure mit Personentransport Geld verdienen und mehr als zweimal innerhalb von 16 Tagen Personen transportieren, benötigen sie einen Fahrtenschreiber und eine Bewilligung zum professionellen Personentransport.
Dennoch möchte die Basler Regierung Uber Pop nicht verbieten. Dies schreibt sie in der Antwort auf eine Interpellation von Grossrat Harald Friedl vom Grünen Bündnis, der kritisiert, dass Uber neben den BVB auf der «Nordwest-Mobil»-App der Postauto AG als Partner aufgeführt wird.
Über 50 Verfahren gegen Uber-Fahrer
Die Regierung betont jedoch, dass Basel-Stadt in Sachen Uber nicht untätig sei: 29 Verfahren wurden Ende August an die Staatsanwaltschaft überwiesen, 24 werden noch von der Kantonspolizei bearbeitet und 2 Verfahren sind mit einem Strafbefehl rechtskräftig abgeschlossen worden.
Die Regierung verweist weiter auf ein hängiges Verfahren des Zürcher Sozialgerichts zur Frage, ob Uber-Fahrer als Selbständigerwerbende oder Angestellte zu behandeln sind. Das Verfahren findet in Zürich statt, weil Uber Schweiz dort gemeldet ist.
Apropos Zürich: Dort hat Uber seinen Pop-Dienst im August eingestellt. Der Billig-Fahrdienst in Basel und Lausanne wird aber aufrechterhalten.