Beat Jans verlangt Klarheit

Eine Interpellation des Basler Nationalrats Beat Jans «betreffend Aufsicht über Asylbetreuungsfirmen» fordert den Bundesrat auf, zu den Vorwürfen an die Adresse dieser Unternehmen Stellung zu nehmen.

Blick auf eine Schlafkoje in der Asylunterkunft in einem Container bei Sissach. (Bild: Michael Würtenberg)

Eine Interpellation des Basler Nationalrats Beat Jans «betreffend Aufsicht über Asylbetreuungsfirmen» fordert den Bundesrat auf, zu den Vorwürfen an die Adresse dieser Unternehmen Stellung zu nehmen.

In der Begründung seiner Interpellation von Mitte Juni bezieht sich SP-Nationalrat Beat Jans auf Medienberichte, in denen Asylbetreuungsfirmen vorgeworfen wird, «dass sie Geld zurückhalten, welches Asylsuchenden zusteht.» «Vieles spricht dafür», so Jans weiter, «dass sie Depotbeiträge abziehen, die dann nie zurückbezahlt werden.»

Bei diesen Medienberichten handelt es sich um Recherchen, die dem Basler Nationalrat bereits vor der Publikation in der TagesWoche Ende Juni vorlagen. Demnach wurde einem Asylsuchenden, der in der Asylunterkunft Augst zugewiesen war, Fr. 280.60 Franken Unterstützungsleistungen für einen Monat ausbezahlt. Zu seinem gesetzlichen Anspruch von 425 Franken fehlen 145 Franken. Teilweise sei die Differenz mit dem Abzug eines so genannten Inventardepots in Höhe von 86.65 Franken zu erklären. Wie Franziska Ramseyer, Geschäftsleiterin der Asylbetreuungsfirma ABS für den Asylbereich, sagte, werde dieser Abzug für von der ABS ausgehändigte Sachen wie Bettwäsche, Matratzen und Schlüsseldepot geltend gemacht. Anderseits übernehme die ABS ein Stück weit auch die Funktion einer Sparkasse. Zugleich betonte Ramseyer auch: «Beim Austritt aus der Unterkunft wird abgerechnet und Überschüsse werden den Asylsuchenden ausgezahlt.»

Zweifel an dieser Zusicherung erhielten jedoch handfeste Nahrung, als just dieser Asylsuchende im Basler Bässlergut auf seine Ausschaffung wartete. Nach rund zwei Wochen in Ausschaffungshaft hatte er noch nichts von seinem Geld – knapp 200 Franken – gesehen. Nur auf Druck vom Basler Solinetz erhielt er es schliesslich kurz vor seiner Ausschaffung doch noch zurück. Eine Abrechnung erhielt der abgelehnte Asylant nicht. Indes scheint offensichtlich zu sein, dass er ohne die Unterstützung von Dritten wohl ohne sein «Sparguthaben» aus Augst ausgeschafft worden wäre – wie vermutlich viele seiner ehemaligen Mitbewohner.

Antworten gefordert

Unter dem Strich bleibe offen, so hatten die Recherchen der TagesWoche gezeigt, «für was und in welcher Höhe der ABS-Betreuungsservice den Asylsuchenden einen Teil der Unterstützungsleistungen zurückbehält». Einblick in den Asylbetreuungsvertrag mit der Gemeinde Augst wollten weder die ABS noch die Gemeindeverantwortlichen gewähren. Aufgrund dieser Haltung sei es unmöglich zu klären, so hatte die TagesWoche gefolgert, «ob sich die Asylbetreuungsfirmen auf Kosten von Asylsuchenden bereichern».

Das könnte sich ändern, wenn demnächst die Bundesbehörden nach Antworten suchen. Denn die Interpellation von Nationalrat Beat Jans fragt direkt: «Was hält der Bundesrat von solchen Vorwürfen?» Und: «Gedenkt er einzugreifen?» Darüber hinaus will der SP-Mann wissen, wie der Bundesrat sicherstellt, «dass die von ihm zur Verfügung gestellten Mittel ziel- und sachgerecht eingesetzt werden.» Auf die Antworten des Bundesrats darf man gespannt sein.

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