Im Streit um das «Bed and Breakfast» der Baselbieter Landratspräsidentin Daniela Gaugler folgt der nächste Schritt. Das Ehepaar Gaugler ficht die Verfügung des Bauinspektorats von vergangener Woche an.
Jetzt ist klar: Landratspräsidentin Daniela Gaugler und ihr Mann Christoph werden die Verfügung des Baselbieter Bauinspektorats anfechten, die vergangene Woche erging. Das teilte Daniela Gaugler am Montagnachmittag in einem Communiqué mit.
Es geht darum, ob das Ehepaar Gäste im Lausner «Bed and Breakfast» zu lange beherbergt hat und ob die Gauglers illegalerweise im Gewerbegebiet Wohnungen vermietet haben.
Gaugler sieht keinen Anlass zum Rücktritt
Über den Inhalt der Verfügung ist vonseiten des Bauinspektorats immer noch nichts Genaues bekannt. Laut Gauglers Schreiben stelle man aber fest, dass «entgegen den Ausführungen in der «Basler Zeitung» nichts abgebrochen, respektive zurückgebaut werden muss».
Wie Gaugler weiter schreibt, hätten sie und ihr Mann die Absicht, sich korrekt zu verhalten und mit dem Bed and Breakfast niemanden geschädigt. Sie sei auch nach wie vor der Ansicht, dass diese Angelegenheit nichts mit ihrem Amt als Landratspräsidentin zu tun habe. «Ich werde dieses Amt weiterhin nach bestem Wissen und Gewissen ausüben», so Gaugler weiter (die Ausführungen im Wortlaut sind auf der Rückseite dieses Artikels oder als PDF zum Download).
Medienbericht um Medienbericht
Seit die «Basellandschaftliche Zeitung» Mitte Juli publizierte, dass die SVP-Politikerin in ihrem «Bed and Breakfast» möglicherweise widerrechtlich Gäste zu lange beherberge und illegal Wohnungen in einer Gewerbezone anbiete, erging eine Flut von Medienberichten. Nachdem vergangene Woche die Verfügung des Bauinspektorats erging, wurden von diversen Politikern Rücktrittsforderungen an die höchste Baselbieterin laut.
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