Der Fall einer Landratspräsidentin

Die höchste Baselbieterin soll illegale Wohnungen vermietet und damit gegen Gesetze des Kantons verstossen haben, den sie vertritt. Seit Juli steht Daniela Gaugler im Kreuzfeuer der Kritik. Die Geschichte einer Story.

Landratspräsidentin Daniela Gaugler steht unter Dauerbeschuss von Politik und Medien – und schweigt. (Bild: Hans-Jörg Walter)

Die höchste Baselbieterin soll illegale Wohnungen vermietet und damit gegen Gesetze des Kantons verstossen haben, den sie vertritt. Seit Juli steht Daniela Gaugler im Kreuzfeuer der Kritik. Die Geschichte einer Story.

Die Walze rollt unaufhaltsam über die Baselbieter Landratspräsidentin. Untragbar sei sie, heisst es wiederholt – die höchste Baselbieterin, die sich über das ausschweigt, was sie politisch den Kopf kosten kann.

Daniela Gaugler soll illegal in einem Lausner Gewerbegebiet Wohnungen vermietet haben. Seit Anfang Woche liegt ein Bericht des Baselbieter Bauinspektorats vor. Der Inhalt ist aber noch unter Verschluss.

Ein Kabinett an Leichen im Keller

Es war ein Beitrag der «Basellandschaftlichen Zeitung», der die Lawine Mitte Juli ins Rollen gebracht hatte. In den vier Monaten seither sind allein in der Schweizerischen Mediendatenbank rund 90 Artikel verzeichnet, die das Thema wiederholend aufgriffen.

Von Rücktrittsforderungen ist die Rede, von weiteren Rechtsstreitigkeiten, auch von einer Familienfehde, in deren Rahmen die Politikerin und ihr Mann auf einen sechsstelligen Betrag betrieben würden.

Gaugler schwieg standhaft  – aber was sollte sie sagen?

Es ist ein veritables Kabinett an Leichen, das in den vergangenen Monaten aus Gauglers Keller gefischt wurde. In Bezug auf ihr Amt als höchste Baselbieterin spielt aber nur ein Punkt eine Rolle: Hat Daniela Gaugler die Gesetze jenes Kantons gebrochen, den sie ein Jahr lang als Würdenträgerin vertritt?

Gaugler schweigt standhaft dazu. Aber was soll sie auch sagen? Das Bauinspektorat ermittelte, Ergebnisse lagen keine vor. Und so lange keine Verfügung vorliegt, ist noch über keinen Gesetzesbruch entschieden.

Die anderen Auseinandersetzungen, die Fehde, interessieren höchstens von einem menschlichen Standpunkt aus. Von überwiegendem öffentlichem Interesse sind sie kaum.

Von öffentlichem Interesse allerdings ist die Frage, ob die höchste Baselbieterin die Gesetze des eigenen Kantons gebrochen hat. Das stellt die Integrität der Amtsträgerin infrage, und nicht, ob sie sich mit ihren Familienmitgliedern verkracht hat.

Präsidium: Repräsentation des Kantons

Das Amt des höchsten Baselbieters ist ein angesehenes Amt. Man leitet die Landratssitzungen, man eilt händeschüttelnd von Anlass zu Anlass, hier ein Cüpli, da ein belegtes Brötli, dazu eine Rede, Repräsentation allerorten, Papierarbeit und Korrespondenz ohne Ende.

Für die Amtierenden ein strenges Jahr, aber auch ein Jahr voller meist wohlwollender Berichterstattung. Keine kontroversen Sachgeschäfte, die man selbst zu verantworten hat, und eine weitgehende Befreiung von der Parteipolitik. Man repräsentiert den Kanton, dessen Parlament und die Basis jeder Demokratie: die Einwohner. Das Landratspräsidium ist aus der Sicht einer investigativen Berichterstattung in aller Regel etwa so prickelnd wie eine Tasse Kamillentee im Hochsommer.

Bis Daniela Gaugler kam, 52 Jahre alt, wohnhaft in Lausen, Mitglied der SVP, verheiratet, im Landrat seit Ende 2005.

Am Morgen des 26. Juni 2014 wählte sie der Baselbieter Landrat zur Präsidentin, mit einem «mässigen Resultat» wie die Basellandschaftliche Zeitung protokollierte. Von 90 möglichen erhielt Gaugler 64 Stimmen. Man erwartete ein Jahr präsidialer Harmonie.

Der Paukenschlag

Bis dahin interessierte es kaum jemanden, dass Daniela Gaugler seit Jahren ein «Bed and Breakfast» betreibt, in einer Liegenschaft in der Lausner Gewerbezone, die der Firma von ihr und ihrem Mann Christoph gehört.

Drei Wochen später war alles anders. Am 17. Juli berichtete die «Basellandschaftliche Zeitung», dass Gaugler «ins Visier der Behörden» geraten sei. Die oberste Baselbieterin soll in jenem «Bed and Breakfast» illegal Dauermieter beherbergen – und Wohnungen mit Dauermietern sind in Gewerbezonen nicht erlaubt.

Das Baselbieter Bauinspektorat ermittle, berichtete die Zeitung. Im Klartext: Die Landratspräsidentin verstösst möglicherweise gegen die Vorschriften des eigenen Kantons.

Wildes Stochern im Nebel

Das schlug ein. Ein Bericht löste den nächsten ab. Weitere Nebenschauplätze wurden bekannt: Gaugler und ihr Mann stehen in einem Rechtsstreit mit den ehemaligen Betreibern des Clubs «K 17», der auf der Dachterrasse der Liegenschaft ein Lokal betrieb. Es geht um ausstehende Mieten aufseiten der Gauglers und um Schadensersatzforderungen aufseiten der Club-Betreiber.

Die «Basler Zeitung» tauchte noch tiefer ins Private ein. Sie machte publik, dass die Gauglers in eine Familienfehde mit Betreibungen von über 170 000 Franken verstrickt sind. 

Die einzige ausführliche Stellungnahme Gauglers richtete sich in einem zweiseitigen Brief direkt an den Landrat. Der Inhalt: Erläuterungen zur aktuellen Situation und die Erklärung, dass ein Rücktritt kein Thema sei. Da hatte die höchste Baselbieterin noch nicht einmal ihre erste Landratssitzung geleitet.

Auch seither schweigt sie. Kein Wort zu den Vorwürfen, kein Wort zur mittlerweile als «Affäre Gaugler» deklarierten Angelegenheit, auch nicht an ihrer ersten Landratssitzung. Noch immer war im Kernpunkt, also in Sachen «Bed and Breakfast», nichts Neues zu erfahren. Das zuständige Bauinspektorat ermittelte. 

Bauinspektorat entschied – Inhalt unbekannt

Bis die Geschichte am vergangenen Mittwoch wieder volle Fahrt aufnahm. Der Anlass: Ein dürres Communiqué der Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion. Das Bauinspektorat habe Anfang Woche die Verfügung zum «Bed and Breakfast» in Lausen eröffnet.

Mehr dazu gab es nicht. Aus Datenschutzgründen werde über den Inhalt der Verfügung seitens der Verwaltung nicht kommuniziert. 

Das übernahm dafür die «Basler Zeitung» am Donnerstag – zumindest in Teilen. Es handle sich um einen 36-seitigen Bericht, heisst es im Artikel, mit dem Fazit: Die Mietverhältnisse könnten nicht toleriert werden. Das Amt verfüge einen entsprechenden Rückbau. 

Die Antwort des Ehepaars Gaugler kam postwendend. Noch am gleichen Abend verschickte Daniela Gauglers Mann Christoph ein Communiqué, in dem er bekannt gab, Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung und Anstiftung zur Amtsgeheimnisverletzung eingereicht zu haben. Schliesslich deute alles darauf hin, dass die BaZ Detailinformationen nur aus dem inneren Kreis des Bauinspektorats habe erfahren können. 

Erste Rücktrittsforderungen

Das reicht für die ersten Rücktrittsforderungen. Im Vorfeld war der politische Druck noch verhalten, das Wort «Rücktritt» wurde erst vorsichtig und mit dem Vorbehalt auf den Entscheid des Bauinspektorats benutzt. Jetzt aber sind die ersten Dämme gebrochen.

Gegenüber der «Basellandschaftlichen Zeitung» sagt BDP-Landrat Marc Bürgi: «Wenn sich die bisherigen Informationen erhärten, dann wäre es für den Kanton Baselland das Beste, Daniela Gaugler würde zurücktreten.» Der Grünliberale Landrat Gerhard Schafroth hält Daniela Gaugler gegenüber der «Basler Zeitung» für «nicht mehr tragbar».

Daniela Gaugler schweigt noch immer. Sie weile derzeit in den Ferien, lässt sie verlauten. Erst nach der Rückkehr werde das Ehepaar den Entscheid des Bauinspektorats genau lesen können.

Das Ende des Schweigens

Noch am Donnerstag wandte sie sich an die sechs Fraktionspräsidenten des Landrats. Sie und ihr Mann würden sich kommende Woche mit ihrem Anwalt zusammensetzen und das weitere Vorgehen festlegen.

Und dann stellt sie das in Aussicht, worauf alle warten: «Anschliessend können wir weiter informieren.»

Die eigene Parteileitung hielt bislang ihre schützende Hand über die Landratspräsidentin. Doch die Worte von SVP-Parteipräsident Oskar Kämpfer waren bereits in der «Basellandschaftlichen Zeitung» vom 6. August sehr deutlich: «Wenn tatsächlich Verfehlungen festgestellt werden, ist ein Schaden für das Amt der Landratspräsidentin und auch für die Partei denkbar. Dann werden wir entscheiden.»

Dieser Entscheid ist plötzlich in unmittelbare Nähe gerückt. Genauso wie das Ende von Gauglers Schweigen – und die Antwort, ob die höchste Baselbieterin der Integrität ihres Amtes noch gerecht werden kann oder nicht.

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