Begünstigung: Schwerer Verdacht gegen Regierungsrat Thomas Weber

Der interne Rechtsdienst wirft Thomas Weber (SVP) vor, Vertreter der Wirtschaftskammer vor einer Strafanzeige gewarnt zu haben. Zudem habe der Baselbieter Volkswirtschaftsdirektor versucht, das Einreichen der Anzeige zu vereiteln.

In Bedrängnis: der Baselbieter Volkswirtschaftsdirektor Thomas Weber.

Auf die Baselbieter Staatsanwaltschaft wartet eine ungemütliche Aufgabe. Sie wird gegen die Regierung des Kantons Basel-Landschaft ermitteln müssen, genauer gegen Volkswirtschaftsdirektor Thomas Weber (SVP). Das legen Dokumente nahe, die der TagesWoche vorliegen: Einmal die Mail eines Kadermanns aus dem kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Kiga), das zu Webers Direktion gehört, einmal ein Bericht des internen Rechtsdienstes.

Beide belasten Weber im Zusammenhang mit den Skandalen um die kantonalen Arbeitsmarktkontrollen. Der Tatvorwurf lautet: Begünstigung.

Kann er im Amt bleiben?

Weber soll die Wirtschaftskammer, Mitträgerin der Kontrollen, über eine drohende Strafanzeige informiert haben. Zudem sollten die juristischen Grundlagen der Anzeige an die Wirtschaftskammer überstellt und Verhandlungen über die strafrechtliche Relevanz der Verfehlungen aufgenommen werden.

Treffen diese Vorwürfe zu, ist kaum vorstellbar, dass Thomas Weber Regierungsrat bleiben kann.

Schon die Vorgeschichte hat es in sich. Kurz gefasst geht sie so: Jahrelang gab es im Baselbieter Maler- und Gipsergewerbe keinen gültigen Gesamtarbeitsvertrag. 2009 stiegen Gewerkschaften und Arbeitgeber aus dem laufenden Vertrag. Ein neues Vertragswerks wurde erstellt, doch hätte der neue GAV eine aufwändige Umstellung des Kontrollregimes und Anpassung des Gesamtarbeitsvertrages für das Ausbaugewerbe Baselland nach sich gezogen.

Diese erfolgte nie, weshalb der neue GAV nie in Kraft trat. Stattdessen taten Wirtschaftskammer und Gewerkschaften so, als sei der alte GAV noch gültig. Sie liessen den abgelaufenen GAV in den Jahren 2010-2017 mehrfach vom Regierungsrat allgemeinverbindlich erklären und strichen dafür entsprechende Abgaben der Firmen und des Kantons in Millionenhöhe ein. Was mit den Geldern im Detail geschah, ist unklar. Den Skandal publik machte das SRF-Regionaljournal.

Der Kanton winkte dieses Vorgehen jahrelang sorglos durch. Erst 2017 intervenierte das Kiga und stoppte die wahrscheinlich illegale Praxis. Seither geht es drunter und drüber im Baselbieter Politfilz.

Statt auf seine Fachleute zu hören, setzte sich Thomas Weber mit der Wirtschaftskammer an einen Tisch.

Seit fünf Monaten versucht das Kiga als für die ausgelagerten Arbeitsmarktkontrollen zuständiges Amt eine Strafanzeige in der Sache einzureichen. Dabei wird es immer wieder von Weber gebremst. Zunächst wurde ein Gutachten beim Rechtsdiensts der Regierung und des Landrats in Auftrag gegeben. Das kam zum Schluss: Es liegen konkrete Anzeichen auf strafbare Handlungen vor, für den Kanton bestehe eine Anzeigepflicht. Trotzdem blieb die Anzeige in der Schublade.

Auch der Rechtsdienst des Kiga analysierte die Vorgänge detailliert. In einem seitenstarken Argumentarium begründen die Hausjuristen die Strafanzeige. Darin identifizieren die Autoren verschiedene wahrscheinliche Rechtsverletzungen. Die Palette reicht von Urkundenfälschung bis zu Betrug.

Im Fokus der Vorwürfe: die Spitzen der Kontrollorganisation. Für den Maler- und Gipserverband zeichnet Markus Meier verantwortlich. Der SVP-Landrat ist stellvertretender Direktor der Wirtschaftskammer. Aber auch für die Unia und deren Chefin Sanja Pesic wäre es ungemütlich geworden.

Statt auf seine internen Fachleute zu hören, bestritt Thomas Weber einen anderen Weg: Er setzte sich mit der Wirtschaftskammer und den Gewerkschaften an einen Tisch. Und hier beginnen die juristischen Probleme des Volkswirtschaftsdirektors.

Am 13. Juni, also vor wenigen Tagen, traf sich Weber mit den Vertretern der Kontrollorganisation AMKB zum Jahresbilanzgespräch. Man diskutierte die Problematik mit dem abgelaufenen GAV ausführlich und irgendwann kam die Rede auf die juristischen Konsequenzen und die geplante Strafanzeige.

Schliesslich hielt man im Beschlussprotokoll unter Punkt 7 fest, dass ein Gespräch zwischen dem Kiga und der AMKB stattfinden solle zur Klärung der Fragen, ob eine strafrechtliche Relevanz der Vorgänge rund um den GAV vorliege.

Die Stabsstelle Recht des Kiga sieht den Tatbestand der Begünstigung erfüllt.

Dazu liegt der TagesWoche eine Aktennotiz der Stabsstelle Recht des Kiga vor. Empfänger des Schreibens: Regierungsrat Thomas Weber.

Die Juristen halten darin fest, dass «nicht mit den von einer Strafanzeige allenfalls betroffenen Personen oder von ihnen bevollmächtigten Personen verhandelt werden kann». Alleine schon das Erfragen des Inhalts der Strafanzeige sei «aus strafrechtlicher Sicht mehr als heikel». Und weiter: «Wir gehen davon aus, dass ein Einlassen darauf und ein allfälliger Entscheid, auf die Strafanzeige zu verzichten, bereits den Tatbestand der Begünstigung erfüllen».

Unter Punkt 8 wird das Kiga sogar aufgefordert, den Paritätischen Kommissionen, also Wirtschaftskammer und Gewerkschaften, den juristischen Bericht auszuhändigen, in dem sämtliche Vorwürfe bis ins Detail ausgearbeitet sind.

Auch davor warnen die Kiga-Juristen eindringlich: «Mit der Herausgabe dieses Berichtes droht ebenfalls ein Strafverfahren wegen Begünstigung.» Die Empfänger des Berichts, die zugleich im Fokus der Anzeigen stehen könnten, hätten die Möglichkeit, sich auf die Strafuntersuchung einzustellen.

Strafverfahren droht

Ob der Bericht mittlerweile verschickt wurde, ist nicht bekannt und auch nicht wie Weber auf die Vorwürfe seiner Juristen reagiert. Sein Departement beantwortet entsprechende Fragen nicht. Es seien «vertiefte Abklärungen am Laufen». «Weil das kein Standardfall ist, braucht es hier die notwendige Sorgfalt und etwas mehr Zeit.»

Auch wenn der Bericht nicht übermittelt wurde und das angeblich klärende Gespräch nicht stattfand, befindet sich Weber in Schwierigkeiten. Alleine schon das Thematisieren der Strafanzeige an der Sitzung vom 13. Juni und die Verschleppung der Anzeige könnte ein Verfahren wegen Begünstigung nach sich ziehen. «Allen involvierten Personen droht ein Strafverfahren wegen Begünstigung gemäss Artikel 305 Strafgesetz», heisst es dazu in der Aktennotiz.

«Es droht ein Strafverfahren wegen Begünstigung […] primär gegen Herrn Regierungsrat Thomas Weber.»

Der Wirtschaftskammer-Skandal ist nun unabänderlich in der Baselbieter Regierung angelangt. Darauf deutet auch eine Mail hin, welche von einem mit der Angelegenheit betrauten Kadermann B. des Kiga an Kiga-Chef Thomas Keller verschickt wurde.

Darin schreibt der B.: «Wahrscheinlich bleibt meine Rückmeldung wirkungslos, weil Herr Regierungsrat Thomas Weber für alle weiteren Schritte die ganze Verantwortung übernimmt.» Es sei nicht vertretbar, mit einem Anwalt der Sozialpartner über die Einreichung der Anzeige zu verhandeln. «Es droht ein Strafverfahren wegen Begünstigung […] primär gegen Herrn Regierungsrat Thomas Weber.»

Das Mail von B. beschreibt auch die Ängste im Kiga. Die Beamten stecken in der Zwickmühle. Einerseits müssen sie Anweisungen von oben befolgen, andererseits könnten sie dafür am Ende juristisch belangt werden. Der Kadermann schreibt, es bestehe die Gefahr, «dass wir alle in ein Strafverfahren reingezogen werden können».

Ein Strafverfahren will jetzt auch Thomas Weber anstrengen. Doch statt endlich die Anzeige gegen die Verantwortlichen der GAV-Tricksereien einzureichen, geht Weber gegen die Überbringer der Botschaft vor. Das Departement schreibt der TagesWoche:

«Wir nehmen zur Kenntnis, dass interne Dokumente an die Medien weitergeleitet wurden und ziehen rechtliche Schritte in Erwägung.»


Die Dokumente

Aktennotiz vom 13.6. (I)

Aktennotiz vom 13.6. (II)

Gegendarstellung der Wirtschaftskammer Baselland

«Im Online-Artikel der TagesWoche, veröffentlicht am 18. Juni 2018, wird behauptet, dass konkrete Anzeichen auf strafbare Handlungen von Vertretern der Wirtschaftskammer vorliegen. Der Vorwurf gründet auf die Annahme, dass die GAV der Maler- und Gipserverbände 2009 gültig gekündigt worden sei. Aufgrund nicht mehr Kraft stehender Verträgen hätten Wirtschaftskammer und Gewerkschaften von 2010 bis 2017 entsprechende Abgaben der Firmen und des Kantons in Millionenhöhe eingestrichen. Erst 2017 habe das KIGA interveniert und die wahrscheinlich illegale Praxis gestoppt.

Die Vorwürfe treffen nicht zu. Es wurden bei kontrollierten Unternehmen zu keinem Zeitpunkt unrechtmässig Gebühren eingetrieben. Richtig ist, dass die seperaten Gesamtarbeitsverträge der Maler- und Gipserverbände bis Ende 2017 in Kraft waren und bis dahin regelmässig verlängert und für allgemeinverbindlich erklärt worden waren. Es wurden nie zu Unrecht Lohnabgaben erhoben und entsprechend haben sich die Vertreter der Wirtschaftskammer auch nicht strafbar gemacht.»

Die Redaktion hält an ihrer Darstellung fest.

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