Genossenschaftliches Wohnen gerne – aber bitte ohne Staatsstiftung. Bürgerliche Gegner der SP-Initiative «Wohnen für alle» sagen: Die Vorlage sei unnötig, das heutige Basler Wohnraumfördergesetz reiche aus.
Zu wenig leerstehende Wohnungen, zu starker Bevölkerungszuwachs: Basel hat seit vergangenem Juni eine Wohnungsnot. Die Quote der während mindestens eines Monats leerstehenden Wohnungen beträgt aktuell 0,2 Prozent. Und laut einem Bundesgerichtsentscheid herrscht bei einer Leerstandsquote von unter 0,5 Prozent offiziell «Wohnungsnot».
Diese Tatsache beflügelt derzeit den Abstimmungskampf für die SP-Initiative «Wohnen für alle». Die Vorlage kommt am 8. März an die Urne und fordert, dass der Staat eine Stiftung für gemeinnützigen Wohnungsbau gründet, den er mit einem Startkapital von 50 Millionen Franken ausstatten soll; idealerweise bereits mit Liegenschaften mit entsprechendem Wert.
Die zu gründende öffentlich-rechtliche Stiftung soll Boden und Liegenschaften kaufen können und diese als Wohn-, Gewerbe- oder Kulturraum anbieten, dessen Mieten laut Initiativtext «bezahlbar» seien.
Keine Lösung für das akute Problem
Obwohl die Initianten und ihre Unterstützer – SP, Juso, bestehende Stiftungen wie «Habitat» und andere – mit der Wohnungsnot Abstimmungskampf betreiben, wissen auch sie, dass «Wohnen für alle» allein kein Mittel gegen das akute Problem ist. Sie rechnen aber damit, dass immerhin mittelfristig mehrere hundert dieser gemeinnützig oder genossenschaftlich finanzierten Wohneinheiten entstehen könnten.
Wochenthema Wohnungsnot
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Dass Basel-Stadt ein hartes Pflaster für Wohnungssuchende ist, bestreiten nicht mal die bürgerlichen Gegner der Vorlage, die sich am Montag an die Medien wandten. Sie argumentieren aber gegen das Ansinnen, dass der Staat selbst eine Stiftung für den gemeinnützigen Wohnbau ins Leben rufen soll, zumal in Basel bereits entsprechende private Stiftungen bestünden.
Die Hauptkritik: Die offene Formulierung der Initiative ermögliche Mietsubventionierungen aller Art – also handle es sich um ein Giesskannensystem. Egal, ob Wohnen, quartierbezogene Kleinbetriebe, kreative Startups oder Ähnliches: Die Annahme führe zur Beliebigkeit und entspreche keinem rechtzufertigendem Bedarf, wie auch die Regierung in ihrem Bericht festlege.
Zappala: «Wohnraumfördergesetz braucht erst Zeit»
Zudem beschiesse die Vorlage das Wohnraumfördergesetz (WRFG), das in Basel-Stadt seit dem 1. Juli 2014 in Kraft ist. Darin ist bereits festgehalten, dass der Kanton mittels Darlehen genossenschaftlichen Wohnbau fördern soll, sowie Wohnraum für besonders benachteiligte Personen bereitstellt.
«Das Gesetz hatte noch kaum Zeit zu greifen», sagt FDP-Grossrat Andreas Zappala, Geschäftsführer des Basler Hauseigentümerverbands. Es sei daher wenig sinnvoll, bereits jetzt eine staatliche Stiftung für den gemeinnützigen Wohnungsbau gründen zu wollen – zumal das WRFG ja ohnehin Genossenschaftswohnungen fördern wolle.
Die Vertreter der Parteien FDP, LDP, SVP und CVP fegten das Ansinnen der Initiative als «weder notwendig noch zweckdienlich» vom Tisch. Die «diffusen Formulierungen» der Initiative würden dazu führen, dass der konkrete Stiftungszweck abhängig von den gerade herrschenden Mehrheitsverhältnissen im Grossen Rat zu definieren wäre, sagte Grossrätin Helen Schai (CVP).
«Die Vorlage schadet unter dem Strich mehr, als sie nützt», meinte SVP-Grossrat Joel Thüring. Es sei letztlich nicht Staatsaufgabe, allen günstigen Wohnraum anzubieten, so LDP-Grossrat Conradin Cramer. Zumal mit diesem Modell eher jene zum Vorzug kämen, die sich auch eine teurere Wohnung leisten könnten.
Steuererleichterungen bei ansprechenden Mietpreisen
Dass auf dem harten Pflaster des Basler Wohnungsmarkts Handlungsbedarf besteht, anerkennen die Initiativgegner dennoch. So wollen sie per Motion (Hauptunterzeichner Mark Eichner, FDP) den Regierungsrat auffordern, Steuererleichterungen für Anbieter von Mietwohnungen einzuführen.
Konkret sollen Hauskäufer steuerlich begünstigt werden, die den erworbenen Wohnraum weiterhin zu übernommenen Bedingungen anbieten und ihn auf Basis der Kostenmiete für 15 Jahre oder mehr vermieten. Es soll also steuerliche Anreize erhalten, wer Mieten nicht auf grösstmögliche Rendite hin anpasst.