Bundesamt schützt EasyJet vor Kritik

Ein internes Mail des Bundesamtes für Zivilluftfahrt landet versehentlich bei der TagesWoche. Der Inhalt wirft ein seltsames Licht auf dessen Verständnis von Öffentlichkeitsarbeit.

Keine Auskunft: Kritische Fragen zu Fluggesellschaften wehrt das Bundesamt für Zivilluftfahrt kategorisch ab. (Bild: Nils Fisch)

Ein internes Mail des Bundesamtes für Zivilluftfahrt landet versehentlich bei der TagesWoche. Der Inhalt wirft ein seltsames Licht auf dessen Verständnis von Öffentlichkeitsarbeit.

Der Weg zu unabhängigen Informationsquellen gleicht manchmal einem Sichtflug bei Nebel. Wo genau Interessenbindungen und Abhängigkeiten bestehen, lässt sich nur erahnen. Gewisses Vertrauen geniessen immer noch die Bundesämter. So etwa das Bundesamt für Zivilluftfahrt. Das BAZL ist zuständig für die Aufsicht über die zivile Luftfahrt in der Schweiz.

Hier können auch Flugpassagiere ihre Beschwerden deponieren. Die richtige Informationsquelle also, um aus unabhängiger Perspektive eine Einschätzung über den Umgang von EasyJet mit Fluggastrechten zu erhalten – könnte man meinen. Der Kommunikationschef Urs Holderegger erklärt am Telefon bereits nach einer knappen Minute EasyJet zum «Musterknaben». Weitere Details müsse er intern abklären, er gehe jetzt aber erst Mittag essen.

«Vielleicht können wir da noch etwas abfedern?»

Wenig später schickt er eine Mail an seine Mitarbeiterin, welches er versehentlich an den Journalisten adressiert. «Kannst Du mich bitte rasch anrufen?», schreibt der Kommunikationschef. Und weiter: «Offenbar will die TagesWoche über EasyJet schreiben, vielleicht können wir da noch etwas abfedern.»

Abfedern? Auch eine nochmalige Lektüre ändert nichts am Wortlaut. Diese Frage lässt leer schlucken. Was verrät diese interne Kommunikation über das Rollenverständnis des Bundesamtes? Und was genau möchte denn das Bundesamt gerne abfedern?

«Dieses E-Mail war eigentlich nicht für Sie bestimmt», antwortet Holderegger auf Nachfrage. «Wir haben aber in letzter Zeit zu EasyJet gutes Feedback erhalten und sehen die Bemühungen der Airline, aus den früheren Fehlern zu lernen.» Es sei die Aufgabe des Bundesamtes korrekt und neutral zu informieren. «Es gibt aus unserer Sicht weder einen Grund EasyJet an den Pranger zu stellen, noch die Airline zu überhöhen.»

Beides hätte auch nicht unseren Absichten entsprochen. Ein paar Auskünfte zur Entwicklung von Passagierklagen bei EasyJet hätten uns allerdings schon interessiert. Doch das lehnte das Bundesamt ab. Entsprechende Zahlen würden keine kommuniziert.

Lesen Sie mehr zum Umgang von EasyJet mit seinen Passagieren und zum Flug EZY9160 in der Printausgabe vom 30. August 2013. Erhältlich am Kiosk oder im Abonnement.

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