Bundesrat verschiebt die Zweitwohnungs-Verordnung

Bauwirtschaft, Alpenpolitiker und Berggemeinden haben sich durchgesetzt: Das vom Volk beschlossene Bauverbot für Zweitwohnungen gilt erst ab 1. Januar.

Projekttafel für Zweitwohnungen in Laax: Im 2. Quartal gingen im Bündner Ort Baugesuche für 252 Wohnungen ein (Symbolbild) (Bild: sda)

Bauwirtschaft, Alpenpolitiker und Berggemeinden haben sich durchgesetzt: Das vom Volk beschlossene Bauverbot für Zweitwohnungen gilt erst ab 1. Januar.

«Die Unsicherheit wird tatsächlich nun bis Ende Jahr anhalten», musste Bundesrätin Doris Leuthard (CVP) heute Mittag in Bern einräumen. Erst ab Anfang 2013 soll nämlich ihre «Verordnung über Zweitwohnungen» gelten. Das hat eine knappe Mehrheit der Landesregierung gegen Leuthards Willen durchgedrückt (siehe weitere Geschichten dazu in dieser Elektro-Zeitung). Und so werde auch die Flut von Baugesuchen in den 570 betroffenen Gemeinden, welche Leuthard schon ab 1. September hatte stoppen wollen, noch monatelang weiter anschwellen.

Basel nicht betroffen

Betroffen sind gemäss der nun publizierten Liste keine Basler Gemeinden und im Baselbiet nur Roggenburg und Lauwil. Sie haben einen höheren Zweitwohnungsanteil als 20 Prozent und fallen darum – wie unzählige Gemeinden im Wallis, im Graubünden oder im Tessin und im Berner Oberland – seit dem 11. März unter folgende Regelung: «Der Anteil von Zweitwohnungen am Gemeindebestand der Wohneinheiten und der für Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossfläche ist auf höchstens 20 Prozent beschränkt.» Damals hatten Volk und Stände überraschend einer entsprechenden Initiative zugestimmt. Für jene 570 Gemeinden im Land, die schon 20 Prozent Zweiwohnungen haben, bedeutet dies einen Baustopp für solche Logis.

Und Leuthards Verordnung soll nun ab Januar rechtliche Klarheit schaffen, bis dann das Parlament ein veritables «Zweitwohnungsgesetz» ausgearbeitet hat. Als «Zweitwohnungen» sollen dabei jene Wohnungen gelten, «die nicht dauernd genutzt werden», sei es durch «Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde» oder durch «Personen zu Erwerbs- und Ausbildungszwecken». Aber es gibt Ausnahmen. So sollen etwa alte Erstwohnungen und auch alte Hotels in Zweitwohnungen «umgenutzt» werden dürfen.  Wohnungen, die dauernd zur Vermietung professionell angeboten werden, sollen weiterhin gebaut werden dürfen. Aber in allen Gemeinden auf der Liste muss im Grundbuch künftig eingetragen werden, ob es sich bei einem Logis im eine Erst- oder eine Zweitwohnung handle.

Initianten nicht zufrieden

Die Initianten zeigten sich in ersten Reaktionen nicht zufrieden mit der Verordnung. Diese eröffne mit ihren Schlupflöchern dem Missbrauch Tür und Tor, klagen sie. Bundesrätin Leuthard zeigte sich aber überzeugt, «dass die Verordnung ab Januar ein griffiges Instrument gegen Zersiedelung der Landschaft und gegen kalte Betten» bringe.

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