Wird die «Pro Service public»-Initiative angenommen, drohen auch den Chefs von IWB und BKB Lohnkürzungen. Die Initianten sprechen sich für eine Anwendung der nationalen Volksinitiative auf die Kantone aus. Der Regierungsrat ist besorgt.
Ein Ja zur «Pro Service public»-Initiative könnte auch für die Kantone drastische Auswirkungen haben. Die TagesWoche hat die Initianten gefragt, ob bei einer Annahme auch die Lohnverhältnisse in den Kantonen angepasst werden sollen, so dass der Geschäftsführer eines staatsnahen Betriebs nicht mehr verdienen darf als ein Regierungsrat.
«Ja, grundsätzlich wäre es seltsam, wenn die Kantone mehr bezahlen als Bundesbetriebe», sagt Peter Salvisberg, Mit-Initiant und Geschäftsleitungsmitglied der Konsumenteninfo AG. Der Verlag («K-Tipp», «Saldo») steht hinter der höchst umstrittenen Vorlage, die am 5. Juni zur Abstimmung gelangt. Mit der Anwendung auf die Kantone, sagt Salvisberg, werde man sich aber erst nach einer etwaigen Annahme vertieft auseinandersetzen. Die Chancen für ein Ja sind intakt: Der letzte Stimmungstest ergab eine Zustimmungsrate von 58 Prozent.
Profite würden verboten
«Pro Service public» will «Lohnexzesse» stoppen. Die Volksinitiative verlangt, dass Unternehmen, die im Bereich der Grundversorgung des Bundes einen gesetzlichen Auftrag haben oder vom Bund durch Mehrheitsbeteiligung kontrolliert werden, keine Löhne bezahlen, die höher sind als jene der Bundesverwaltung. Darunter fallen etwa die SBB, Post oder Swisscom.
Zudem soll die Querfinanzierung der Grundversorgung mit anderen Bereichen untersagt werden. So will man verhindern, dass Subventionen, die für die Grundversorgung gedacht sind, zweckentfremdet werden. Die Betriebe sollen in der Grundversorgung ausserdem keinen Gewinn erwirtschaften dürfen.
Alle dagegen, keiner dafür
Gegen diese Forderung sind der Bundesrat, sämtliche Parteien, die wichtigsten Verbände und Gewerkschaften. Sie befürchten eine Schwächung des Service public. Unlängst alarmierte eine Studie aus den Reihen der Gegner, die im Falle einer Annahme Lohnkürzungen bei 8000 Angestellten prophezeite.
Wie viele Angestellte in Basel betroffen wären, lässt sich ohne grossen Aufwand nicht feststellen. Schaut man nur die Topverdiener an, geraten zwei Unternehmen, die in Kantonsbesitz sind, in den Fokus: die Basler Kantonalbank (BKB) und der Energieversorger IWB. Guy Lachappelle, Direktionspräsident der BKB, brachte 2015 921’000 Franken nach Hause. Das ist ungefährt dreimal mehr als der Lohn eines Regierungsrats. Je nach Amtsdauer erhalten Regierungsräte zwischen 290’000 und 327’000 Franken Jahresgehalt.
IWB verweigert Transparenz
Allerdings müsste bei der BKB noch geklärt werden, inwiefern diese Leistungen erbringt, die als Grundversorgung taxiert werden. Ein gesetzlicher Leistungsauftrag besteht jedenfalls. Als Gegenleistung steht der Kanton im Fall der Fälle für die Defizite der Bank gerade. Finanzdirektorin Eva Herzog rückt die BKB in die Position eines Grundversorgers: «Die BKB erfüllt mit der Befriedigung der Geld- und Kreditbedürfnisse der lokalen Bevölkerung und Wirtschaft einen unverzichtbaren Versorgungsauftrag.»
Unbestritten einen Grundauftrag erfüllt der kantonale Energie- und Wasserversorger IWB. Dessen Geschäftsführer David Thiel dürfte mehr verdienen als ein Regierungsrat. Der Monopolist weigert sich allerdings mit Verweis auf den Datenschutz, den Lohn Thiels offenzulegen. Publik gemacht wird allein die Gesamtentschädigung der fünfköpfigen Geschäftsleitung. Diese lag 2015 bei knapp 1,4 Millionen Franken. Geteilt durch fünf kommt man bereits auf ein Durchschnittsgehalt von 290’000 Franken.
Keine Sorgen machen muss sich Erich Lagler, Direktor der BVB. Sein Gehalt liegt mit 259’000 Franken jährlich unter dem eines Regierungsrats.
Besorgter Regierungsrat
Die Basler Regierung blick besorgt auf die Initiative. Sprecher Marco Greiner teilt mit: «Der Bundesrat hat grosse Bedenken, dass sich die ‹Pro Service public›-Initiative negativ auf die Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit der Bundesbetriebe auswirken und sogar zu Steuererhöhungen führen könnte. Solches darf nach Ansicht des Regierungsrates auch im Kanton Basel-Stadt auf keinen Fall passieren.»