Das BVD findet freies Rechtsabbiegen gut

Das Bau- und Verkehrsdepartement veröffentlicht erste Ergebnisse des Pilotversuchs für freies Rechtsabbiegen bei Rot. Unklar ist, ob die Versuche ausgeweitet werden.

Rechts neben dem Rotlicht verbirgt sich der Hinweis: Bei Rot ist Rechtsabbiegen für Velos erlaubt.

(Bild: BVD)

Das Bau- und Verkehrsdepartement veröffentlicht erste Ergebnisse des Pilotversuchs für freies Rechtsabbiegen bei Rot. Unklar ist, ob die Versuche ausgeweitet werden.

Das Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) beteiligte sich an einem Projekt, dass das Rechtsabbiegen trotz Rotlicht für Velofahrer erlaubt. Nun hat das BVD das Projekt ausgewertet und deklariert es als Erfolg. Im (noch nicht finalen) Bericht (siehe Rückseite Artikel) der Ergebnisse ist zu lesen, dass trotz des Rechtsabbiegens bei Rot «für die Richtung links und geradeaus keine erhöhten Missbrauchsquoten» zu bemerken war. Auch gab es nicht mehr Konfliktsituationen zwischen den Verkehrsteilnehmern.

Nun beantragt das BVD beim Bundesamt für Strassen (Astra) eine Gesetzesänderung, die Velofahrern das Rechtsabbiegen bei Rot an ausgewählten Kreuzungen immer erlauben würde. Der Antrag für die Gesetzesänderung, welche die Anwendung ausserhalb des Pilotprojekts erlauben würde, ist laut dem BVD in Arbeit und soll im Oktober beim Astra eingereicht werden.

Gegenüber der «Basler Zeitung» relativierte das Astra die Erfolgsmeldung: Bei der «eher geringen Menge an erhobenen Daten» sei es voreilig, von einem Erfolg zu sprechen.

Erste Restultate des Projekts

Konkret wurde an den drei Standorten geschaut, wie viele Velofahrer von der Regelung Gebrauch machten und wie viele Konfliktsituationen es gab. Zusätzlich wurden Daten an einer «normalen» Kreuzung (Schanzenstrasse/Spitalstrasse) erhoben, um die Ergebnisse vergleichen zu können.

Die Ergebnisse des Berichts – laut dem Bundesamt für Strassen sind sie zu wenig wissenschaftlich.

Die Ergebnisse des Berichts – laut dem Bundesamt für Strassen sind sie zu wenig wissenschaftlich.

Was auffällt: «Tatsächlich querten an der Kanonengasse ausnahmslos alle rechtsabbiegenden Velofahrer bei Rot.» Weiter kommen die Autoren des Abschlussberichtes zur Erkentniss, dass «das freie Rechtsabbiegen bei Rot nur bedingt sinnvoll ist». Bedingt sinnvoll ist es laut Bericht, wenn auf der Zufahrtsstrasse kein Velostreifen vorhanden ist.

Die Autos würden des öfteren das Vorbeifahren mit dem Fahrrad verunmöglichen. Zudem würden Velofahrer, die nicht vom freien Rechtsabbiegen Gebrauch machen, die Durchfahrt verhindern. Dies führe zu «Schlangenfahrten».

Extraampel an der Elsässerstrasse

In diesem Versuch ist noch eine weitere Möglichkeit inbegriffen: An der Kreuzung Mülhauser-/Elsässerstrasse wurde eine Extraampel installiert. Leuchtete diese, war es den Fahrradfahrern erlaubt, nach rechts abzubiegen. Laut dem Bericht nutzten die Velofahrer die Möglichkeit mehr, je länger sie zur Verfügung stand. Gleichzeitig ging die Anzahl der unerlaubten Rotüberquerungen zurück (von 29,6% auf 10,8%).

«Eine Aussage, ob die restlichen Rotüberquerungen zurückgegangen sind, ist nicht möglich, da die Fallzahlen sehr klein sind», heisst es weiter. Anders als bei den Kreuzungen ohne Ampel wurde bei dieser Kreuzung eine Verschiebung der Konflikte beobachtet. Konflikte mit Fussgängern nahmen zu, solche mit Personenwagen nahmen ab.

Die Verfasser merken aber an, dass die Konflikte «mit der Zeit wieder abnehmen, da sich die Verkehrsteilnehmer besser auf die Situation einstellen».

BVD will Versuch ausweiten

Das Pilotprojekt an den drei Standorten darf noch bis im November weitergeführt werden. Danach müssen die Schilder demontiert werden und das Abbiegen bei Rot ist nicht mehr erlaubt.

Das BVD möchte das Projekt jedoch weiterführen und ausweiten, da für eine konsequente Umsetzung mehr Ergebnisse benötigt werden. Das Astra muss jetzt darüber entscheiden, ob dieses Anliegen umgesetzt werden kann.

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