In den Tarifverhandlungen bei der neuen grenzüberschreitenden Tramlinie 8 ist ein Durchbruch gelungen – allerdings mit einem kleinen Schönheitsfehler: So gilt das Generalabonnement der SBB auf dem ganzen deutschen Teilstück, während das Halbtax-Abo nur bei der Hinfahrt von Basel nach Weil gültig ist.
Der Ausbau der Tramlinie 8 über die Landesgrenze bis nach Weil am Rhein wurde lange schon vor ihrer bevorstehenden Eröffnung am 14. Dezember als grenzüberschreitender Meilenstein im öffentlichen Verkehr der Region Basel gefeiert.
Das Prinzip der grenzenlosen Offenheit hatte allerdings einen kleinen tariflichen Schönheitsfehler. Die Gültigkeit des U-Abos auf der deutschen Teilstrecke war unbestritten, für das General- und Halbtaxabonnement der SBB galt dies aber nicht – ein Umstand, der in Basel weitum auf Unverständnis stiess.
Der Verkehrsclub der Schweiz (VCS) taxierte diesen Umstand erst gestern Dienstag in einer Medienmitteilung als «kläglich», kann sich aber heute Mittwoch bereits wieder beruhigen. So gab der Marketingchef der BVB, Stefan Schaffner, gegenüber der Nachrichtenagentur SDA bekannt, dass diese beiden nationalen Abos auf dem deutschen Teilstück der Tramlinie 8 nun doch gültig sein werden.
Rückfahrt von Weil nach Basel nur zum Vollpreis
Allerdings nicht in vollem Ausmass, wie BVB-Sprecherin Dagmar Jenny gegenüber der TagesWoche präzisierte. So erlaubt das GA zwar auf dem ganzen deutschen Teistück freie Fahrt, während das Halbtax-Abo nur bedingt für Ermässigung sorgt: Das Halbtax-Abo ist nur bei der Hinfahrt von Basel nach Weil gültig, bei der Rückfahrt müssen diese Abobesitzer ein Vollpreis-Billett lösen.
«Die Tariflandschaft über die Grenzen hinaus ist eine schwierige Geschichte», sagt Stephan Herzog von der Mobilitätsplanung Basel-Stadt. Das liege nicht zuletzt daran, dass Finanzierungsfragen nationale Hoheitsgebiete seien. Herzog betont aber, dass sich die Schweizer Seite offen gezeigt habe.
Dass die Schweizer Abos nun auf dem deutschen Teistück der Tramlinie 8 – und nur auf dieser Linie – gültig sind, ist eine einseitige Angelegenheit. Die deutsche Bahncard hat auf Schweizer Boden nach wie vor keine Gültigkeit.