Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL schickt die neuen Richtlinien für den EuroAirport Basel-Mulhouse im Objektblatt des sogenannten Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt in ein öffentliches Anhörungs- und Mitwirkungsverfahren.
Bis ins Jahr 2030 kann der EuroAirport Basel-Mulhouse sein Potenzial auf 147’000 Flugbewegungen pro Jahr ausbauen. Das ist weit mehr als die Prognosen aus dem Jahr 2005, die mit 113’000 Flugbewegungen im Linien- und Charterverkehr rechnen. Wenn der Flughafen dieses Potenzial ausnützen würde, hätte dies Auswirkungen auf die Zonenplanung beispielsweise der Gemeinde Allschwil. Dort könnten Baulandreserven an der Landesgrenze wegen der Lärmkurve dann dereinst möglicherweise nicht mehr umgezont werden.
Dies ist dem Objektblatt des sogenannten Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt zu entnehmen, das der Bundesrat heute zur Kenntnis genommen und in ein Anhörungs- und Mitwirkungsverfahren geschickt hat. Weiter legt das Papier auch fest, dass der EuroAirport mittelfristig an das schweizerische Eisenbahn- und längerfristig an das Fernverkehrsnetz angebunden werden soll.
Die Feststellung im Objektblatt sind für die schweizerischen Behörden verbindlich, was sich aber im Falle des binationalen Basler Flughafens nicht ganz so einfach gestaltet. So gelten sie hier in erster Linie als Weisungen an die Schweizer Vertreter im Verwaltungsrat des Flughafens. Weitere wichtige Fragen, wie etwa die Finanzierung des Schienenanschlusses, kann das Papier deshalb ebenfalls nicht definitiv festlegen. Kommt dazu, dass die Budgethoheit Sache des Parlaments ist.
Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) ist das Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes für die zivile Luftfahrt. Er legt für jede Flugplatzanlage den Zweck fest, das beanspruchte Areal, die Grundzüge der Nutzung, die Erschliessung und die Rahmenbedingungen für den Betrieb. Mit dem Objektblatt des SIL definiert der Bund die Rolle und die voraussichtliche Entwicklung des Flughafens Basel-Mulhouse bis ins Jahr 2030 und legt die Grenzen der Fluglärmbelastung auf Schweizer Territoriums fest.
Das Anhörungs- und Mitwirkungsverfahren gibt Organisationen und Privaten die Möglichkeit, sich zum Inhalt des Objektblattes zu äussern. Die Frist für Private dauert bis am 23. Juni, diejenige für Organisationen bis zum 27. August.