Die Baselbieter Baudirektion schaltet auf stur

Tempo 30 sei auf Ortsdurchfahren nicht zulässig, behauptet die Baselbieter Baudirekion. In anderen Kantonen sieht man das allerdings ganz anders. Mit ihrer fragwürdigen Rechtsauslegung bringt der Kanton nun die Gemeinden gegen sich auf.

Tempo 30 sei auf Ortsdurchfahren nicht zulässig, behauptet die Baselbieter Baudirekion. In anderen Kantonen sieht man das allerdings ganz anders. Mit ihrer fragwürdigen Rechtsauslegung bringt der Kanton nun die Gemeinden gegen sich auf.

Tempo 30 auf der Ortsdurchfahrt, das hätten einige Baselbieter Gemeinden gerne. Kleinere wie etwa Arisdorf ebenso wie grössere. Münchenstein zum Beispiel drängt bei der anstehenden Sanierung der Hauptstrasse auf Tempo 30. Der Gemeinderat verspricht sich davon mehr Leben im alten Ortskern und eine neue, «starke Identität» für die heute noch etwas gesichtslose Agglo-Gemeinde. Mit einer «optimalen Strassengestaltung» könne Münchenstein fast so schön werden wie das Bijou Arlesheim. Oder sogar noch schöner, hofft man im Gemeinderat.

Aus den Träumen scheint allerdings nichts zu werden. Denn die Baselbieter Baudirektion schaltet auf stur. «Das Bundesgesetz sieht Tempo 30 auf Kantonsstrassen grundsätzlich nicht vor», sagt Kantonsingenieur Oliver Jacobi. Darum geht er auf die Münchensteiner nicht ein. Und darum hat er den Arisdörfern sogar schon gedroht, ihre Ortsdurchfahrt würde nicht saniert, wenn sie noch länger auf Tempo 30 pochten. Dabei ist die Ortsdurchfahrt in einem desolaten Zustand, wie die «Basellandschaftliche Zeitung» in ihrem Bericht über den Tempo-Streit festgestellt hat. Die Schlaglöcher in der Strasse sind nur das eine Problem. Das andere ist die fragwürdige Rechtsauslegung der Baudirektion.
Das Bundesgericht hat im September 2010 in einem Urteil zu einem Stras­senstreit in Münsingen jedenfalls festgestellt, dass Tempo 30 auch auf Hauptstrassen zulässig sei. «Dieses Urteil bezieht sich nur auf den spezifischen Fall», behauptet Jacobi nun.

Zürich widerspricht

Zu einem ganz anderen Schluss kommen dagegen das Tiefbauamt und die Abteilung Umwelt in Zürich, die sich mit dem Thema «Tempo 30» so eingehend auseinandergesetzt haben wie kaum eine andere Behörde in der Schweiz (vgl. dazu den Text links). Die Zürcher Verkehrsplaner sind überzeugt, dass das Bundesgericht mit seinem Entscheid den Weg für Tempo-30-Zonen auf Ortsdurchfahrten generell frei gemacht hat.

Über diese Interpretation müsste sich nun eigentlich auch der Baselbieter Regierungsrat Gedanken machen – bei der Beantwortung eines Postulats von SP-Landrätin Christine Koch. Ihre Forderung: «Tempo-Reduktionen in Ortszentren» müssten auch im Baselbiet möglich sein.

Artikelgeschichte

Erschienen in der gedruckten TagesWoche vom 02/12/11

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