Der Bericht der Finanzkontrolle, welcher BVB-Direktor Gudenrath zu Fall brachte, wird wohl nicht öffentlich werden. Grund ist eine Gesetzesrevision von diesem Jahr. Die GPK hat eine Untersuchung eröffnet.
Bei den Basler Verkehrs-Betrieben geht es Schlag auf Schlag: Nachdem am Mittwoch der Rücktritt von Direktor Jürg Baumgartner bekannt gegeben wurde, erhob die «Basler Zeitung» tags darauf schwere Vorwürfe gegen Baumgartner. Worauf die BVB sogleich zu einem Mediengespräch luden und «persönliche Verfehlungen» sowie «inakzeptable Fehltritte» Baumgartners bestätigten (eine detaillierte Berichterstattung gibt es hier).
Auslöser der aktuellen Führungskrise der BVB ist ein Bericht der Finanzontrolle (Fiko), den die BVB selbst in Auftrag gegeben hat. Der Bericht förderte offenbar derart Schwerwiegendes zutage, dass der Präsident Martin Gudenrath noch am gleichen Tag von seinem Amt zurücktrat. Angesichts der weitreichenden und gravierenden Folgen würde der Inhalt dieses Berichtes interessieren.
Eine Gesetzesrevision vom letzten März verhindert Offenlegung des brisanten Fiko-Berichtes.
Daniel Dubois, Leiter der Fiko sagt auf Anfrage jedoch: «Unsere Berichte werden und wurden auch in der Vergangenheit nicht öffentlich gemacht.» Mit der Gesetzesrevision vom Frühjahr dieses Jahres habe der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt dieses Anliegen bestätigt. Die Revision sei nötig geworden, weil man auf einen Interpretationsspielraum im entsprechenden Gesetz (Finanz- und Verwaltungskontrollgesetz, FVKG) gestossen sei, erklärt Dubois. «Wir wollten sicherstellen, dass unsere Berichte nicht dem Öffentlichkeitsprinzip unterstellt werden.»
Die Kenntnisse über den fatalen Fiko-Bericht beschränken sich auf einige Aussagen von Verkehrsdirektor Hans-Peter Wessels anlässlich einer Medieninformation zum Rücktritt Gudenraths. Damals gab Wessels summarisch Auskunft über den Inhalt, so sprach er beispielsweise davon, dass «Kompetenzen überschritten worden seien.» Ausserdem seien «vereinzelt die geltenden kantonalen Gesetze und Verordnungen nicht eingehalten worden.» Laut Fiko-Leiter Dubois ist es gängig, dass die Regierung nach eigenem Ermessen dennoch in groben Zügen über den Inhalt der Berichte informiere.
«Gemäss geltendem Gesetz darf Wessels gar nicht über Details des Berichtes reden.»
Doch genau an dieser auszugsweisen Information seitens der Regierung stört sich Michael Wüthrich, noch bis Ende Jahr Mitglied des BVB-Verwaltungsrates: «Diese partiellen Veröffentlichungen seitens Hans-Peter Wessels sind irreführend.» Wenn informiert werde, dann vollständig und im Wortlaut des Berichts. «Gemäss geltendem Gesetz darf Wessels gar nicht über Details des Berichts reden.» Stattdessen solle sich die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates der Sache annehmen. «Die GPK soll Einsicht in den Fiko-Bericht verlangen, Schlüsse daraus ziehen und entsprechende Empfehlungen abgeben», fordert Wüthrich.
Mit seiner Forderung rennt Wüthrich offene Türen ein, denn die GPK hat den Bericht bereits gesehen. «Wir haben schon vor geraumer Zeit eine Untersuchung der Vorgänge bei den BVB eröffnet», sagt GPK-Präsident Tobit Schäfer (SP). Das Gesuch um Einsicht in den Fiko-Bericht sei bereits eingereicht worden, als die BVB anfangs September die Untersuchung bekanntgab. In einer Medienmitteilung vom Donnerstagnachmittag gab die GPK zudem bekannt, dass sie auch rund um die jüngsten Ereignisse in der Basler Kantonalbank eine Untersuchung eröffnet habe.
Nach erfolgter Untersuchung wird die GPK ihrerseits einen Bericht veröffentlichen, darin wird wohl auch auf den Fiko-Bericht eingegangen werden, sofern dies «von öffentlichem Interesse» sei. Dies geschehe zu «gegebener Zeit» wie die GPK weiter schreibt. Spätestens dann wird die Öffentlichkeit also zumindest teilweise darüber aufgeklärt, woran die BVB krankt.
Ginge es nach BVB-Verwaltungsrat Paul Rüst, wäre die Geheimnistuerei um den Bericht gar nicht nötig, wie er an der Medieninformation vom Donnerstag sagte: «Ich hätte nichts dagegen, den Bericht der Fiko zu veröffentlichen.