Die leeren Versprechungen der BVB

Die BVB kündeten an, sie wollten mit der skandalträchtige Vergangenheit abschliessen und reinen Tisch machen. Doch die Herausgabe einer entscheidenden Liste verweigert das Unternehmen mit abenteuerlichen Argumenten.

Reinen Tisch machen sieht anders aus: Die BVB wollen die von der TagesWoche verlangten Dokumente nicht freigeben. (Bild: Livio Marc Stoeckli)

Die BVB kündeten an, sie wollten mit der skandalträchtige Vergangenheit abschliessen und reinen Tisch machen. Doch die Herausgabe einer entscheidenden Liste verweigert das Unternehmen mit abenteuerlichen Argumenten.

Es war ein schwieriges Jahr für die Basler Verkehrsbetriebe. Ein Skandal jagte den nächsten, der Chef verschickte obszöne Bilder und die Unternehmensleitung foutierte sich um fast jede Vorschrift. Unter anderem vergab sie Aufträge in der Höhe von rund 25 Millionen Franken illegal unter der Hand, wie eine Untersuchung der Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young ergab. Am Ende erstaunte fast nichts mehr.

Die BVB kündigten an, die Vergangenheit aufzuarbeiten, was auch die Geschäftsprüfungskommission in ihrem Bericht verlangt. Der Verwaltungsrat wurde bis auf wenige Ausnahmen neu besetzt und in wenigen Monaten tritt ein neuer Direktor seine Stelle an. Der Zeitpunkt wäre optimal für einen Neustart. Aber die BVB tun sich schwer.

Die BVB denken anders

Vor einigen Wochen hat die TagesWoche bei den BVB um eine Liste gebeten, die von den Wirtschaftsprüfern von Ernst&Young erstellt wurde. Darauf verzeichnet sind alle vorschriftswidrig vergebenen Aufträge, inklusive Auftragnehmer und Kosten. Vorschriftswidrig waren die Auftragsvergaben aus zwei Gründen: weil sie nicht ausgeschrieben worden sind und weil die BVB nicht öffentlich kommuniziert haben, wer den Auftrag erhalten hat. Es wäre also nur selbstverständlich, spätestens jetzt die nötige Transparenz herzustellen, könnte man denken.

Selbstverständlich wäre es spätestens jetzt angebracht, die nötige Transparenz herzustellen, aber nicht für die BVB.

Doch die BVB denken anders. «Wir können Ihnen aus rechtlichen Gründen die gewünschten Daten nicht zur Verfügung stellen», schreibt Mediensprecherin Dagmar Jenny in einer ersten Antwort, unter anderem weil die BVB dabei das Amtsgeheimnis verletzen würden. Ein abenteuerliches Argument, muss man sich doch nun fragen, ob jedes öffentlich-rechtliche Unternehmen gegen das Gesetz verstösst, wenn es im Kantonsblatt über vergebene Aufträge informiert.

Andere Argumente, aber nicht weniger abenteuerlich

In einem weiteren Schreiben halten die BVB an ihrem Entscheid fest, wenn auch aus anderen Gründen. Jetzt sind es laufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die BVB, welche eine Herausgabe verunmöglichen. Die Staatsanwaltschaft will diese Aussage auf Anfrage nicht bestätigen. Es verdichtet sich der Eindruck, dass die Geschäftsleitung der BVB die Herausgabe mit allen Mitteln verhindern will. Vergangenheitsbewältigung sieht anders aus.

Offenbar ähnliche Erfahrungen machte auch die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates. In ihrem Bericht zu den BVB schreibt sie, es entstehe «der Eindruck, dass die BVB nicht von sich aus reinen Tisch machen, sondern immer erst auf äusseren Druck reagieren und dass sie immer nur so viel zugeben, wie bereits bekannt ist».

Der Rekurs der TagesWoche gegen den Entscheid zur angefragten Liste liegt beim Verwaltungsrat. Dieser kann jetzt in seiner neuen Konstellation beweisen, dass er aus den Fehlern der Vorjahre gelernt hat und seine Kontrollfunktion tatsächlich ernst nimmt.

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