Überraschende Wendung im Fall der bedrohten Steinengraben-Häuser: Die Regierung muss sich mit der Frage befassen, ob die Häuser durch einen Kauf gerettet werden könnten.
Sie wirken wie ein Fremdkörper oder ein Relikt aus einer anderen Zeit: die vier putzigen alten Wohnhäuser aus dem 19. Jahrhundert am Steinengraben 30 bis 36, die zwischen zwei wenig attraktiven, aber viel höheren Bürobauten eingeklemmt sind.
Die Mieterinnen und Mieter der günstigen Wohnungen wehren sich schon seit längerer Zeit gegen die Pläne der Helvetia Versicherungen, welche die Häuser abbrechen und einen Büroneubau erstellen möchten.
Bislang vergebens. Doch jetzt kommt mit dem Kanton Basel-Stadt ein neuer Player ins Spiel. Mit einer Petition forderten die Mieterinnen und Mieter den Kanton dazu auf, den Abriss der Liegenschaften zu verhindern. Das ist aber nicht so einfach, wie die Petitionskommission des Grossen Rats feststellen musste.
Rechtlich bestehe keine Möglichkeit, den Abbruch der Liegenschaften zu verhindern, heisst es im Bericht der Kommission – zumal die Denkmalpflege die Häuser als stückhaftes Überbleibsel einer früheren Bebauung der Ringstrasse als nicht schützenswert eingestuft hat.
Helvetia kann zwar nicht verpflichtet werden zum Verkauf, prüfen soll die Regierung die Option trotzdem.
Die Petitionskommission sprach sich aber mit Stichentscheid der ehemaligen Präsidentin (Brigitta Gerber vom Grünen Bündnis) für eine weitere Option zur Rettung der Häuser aus: Immobilien Basel-Stadt solle doch prüfen, ob «ein allfälliger Kauf der Liegenschaften Steinengraben 30–36 sowie Leonhardstrasse 27 in Frage kommen könnte».
Eine Mehrheit im Grossen Rat beschloss mit 45 gegen 42 Stimmen, die Petition der Regierung zur Stellungnahme zu überweisen. Die Bedenken der bürgerlichen Grossräte, dass man die Hauseigentümerin Helvetia ja nicht zum Verkauf verpflichten könne, wurden erst einmal beiseite geschoben. Die Regierung wird sich also zumindest einmal theoretisch mit einem allfälligen Kauf der bedrohten Häuser auseinandersetzen müssen.