Entschuldigungen bei der Bevölkerung reichen nicht. Der Fall von Carlo Conti und andere Honoraraffären zeigen: Es braucht mehr Kontrolle in den kantonalen Verwaltungen.
Private Unternehmen schwören auf das Prinzip, die meisten schreiben es sogar in den Mitarbeiterverträgen fest: Wer dank Nebentätigkeiten Honorare oder andere Vergünstigungen erhält, muss dies melden. Wird dafür Arbeitszeit in Anspruch genommen, steht der Ertrag der Firma zu. So wollen es die Grundsätze der verantwortungsvollen Geschäftsführung, auch Corporate Governance genannt.
In vielen kantonalen Verwaltungen scheint dies ein Fremdwort zu sein. Dies verdeutlicht nicht nur der Fall des Basler Gesundheitsdirektors Carlo Conti, der am vergangenen Dienstag das Basler Polit-Establishment erschüttert hat, sondern auch der peinliche Canossa-Gang der Baselbieter Regierung vor ein paar Wochen oder die Honoraraffäre des ehemaligen Solothurner Vorzeige-Regierungsrats Christian Wanner.
Sollten die Ermittler auf weitere Verfehlungen stossen – wundern würde es nicht.
Der Fisch stinkt vom Kopf. Gemäss einem Bericht der Baselbieter Finanzkontrolle sollen es in den letzten Jahren nicht nur die Direktionsvorsteher des Landkantons nicht so genau genommen haben mit der Abrechnung von Spesen und Honoraren, sondern auch ihre Angestellten. Im Baselbiet ist nun die Staatsanwaltschaft unter anderem gegen den ehemaligen Finanzdirektor Adrian Ballmer aktiv geworden; in Basel-Stadt wird die Finanzkontrolle die Honorar- und Spesenbezüge sämtlicher Regierenden genauer unter die Lupe nehmen.
Sollten die Ermittler auf weitere Verfehlungen stossen – wundern würde es nicht. Der Reputationsschaden ist bereits heute riesengross.
Immerhin: Einen ersten wichtigen Schritt hat die Baselbieter Regierung gemacht. Künftig sollen alle Bezüge, inklusive Spesen und Sitzungsgelder, direkt in die Staatskasse fliessen. Über die Bücher gehen und ebenfalls auf Nebeneinkünfte verzichten sollten jetzt auch ihre Basler Kollegen, die derzeit Honorare und Sitzungsgelder bis zu einer Höhe von jährlich 20 000 Franken privat einsacken dürfen. Alles andere wäre nach dem Bekanntwerden der Affäre Conti stillos.
Artikelgeschichte
Erschienen in der Wochenausgabe der TagesWoche vom 10.01.14