Direkter Steuerabzug vom Lohn rückt näher

Arbeitnehmer in Basel-Stadt sollen einen Teil ihres Lohnes künftig direkt der Steuerverwaltung abliefern. Die Regierung will die Motion von Rudolf Rechsteiner umsetzen und startet ein Vernehmlassungsverfahren. Betroffen vom Systemwechsel wären 25’000 Personen in Basel.

Mit dem neuen System sollen die Steuerschulden reduziert werden.

(Bild: Hans-Jörg Walter )

Arbeitnehmer in Basel-Stadt sollen einen Teil ihres Lohnes künftig direkt der Steuerverwaltung abliefern. Die Regierung will die Motion von Rudolf Rechsteiner umsetzen und startet ein Vernehmlassungsverfahren. Betroffen vom Systemwechsel wären 25’000 Personen in Basel.

Die Steuerrechnung ist für viele nach wie vor die grösste Schuldenfalle. Beim Staat verursachen nicht bezahlte Steuern jedes Jahr ein Loch in der Kasse. 2014 etwa verzeichnete das Finanzdepartement einen Debitorenverlust von 38 Millionen Franken (ohne Steuererlasse). Basel-Stadt will sein Steuersystem deshalb ändern: Arbeitgeber sollen künftig vom Kanton angewiesen werden, für ihre Angestellten den Direktabzug als Steuervorauszahlung automatisch vorzunehmen.

Die Basler Regierung hat das Finanzdepartement gemäss einer Mitteilung vom Dienstag ermächtigt, «zu einer Teilrevision des Gesetzes über die direkten Steuern ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen». Somit will sie die Motion von Rudolf Rechsteiner (SP) erfüllen, die ihr vor einem Jahr vom Grossen Rat überwiesen wurde – obwohl die Regierung selber gegen das Anliegen war.

Laut Christian Mathez, stellvertretender Steuerverwalter im Finanzdepartement, dauert das Vernehmlassungsverfahren bis Ende August. «Bis dann können sich Firmen dazu äussern und Verbesserungsvorschläge einbringen. Bis Ende Jahr wird ein Ratschlag zuhanden des Grossen Rats ausgearbeitet, der dann nochmals darüber entscheiden kann.» 

Arbeitgeberverband dagegen

Vom neuen System betroffen wären 25’000 Personen – und zwar all jene, die zugleich in Basel wohnen und arbeiten (nicht mitgezählt sind Selbstständige). Wie viele Firmen in Basel für ihre Angestellten die Steuern direkt vom Lohn abziehen müssten, ist unbekannt. «Für Arbeitnehmer würde keine Pflicht bestehen, sich ihre Steuern direkt vom Lohn abziehen zu lassen, wenn sie dies nicht wollen. Arbeitgeber müssten bei diesem Systemwechsel hingegen mitmachen», sagt Mathez.

Gemäss der vom Finanzdepartement vorgeschlagenen Variante sollen die Angestellten zwischen 4,5 bis 9 Prozent ihres monatlichen Lohnes an die Steuerverwaltung abliefern. «Man kann als Arbeitnehmer die Höhe aber auch selber bestimmen», sagt Mathez. Wann der Systemwechsel bei einem zweiten Ja des Grossen Rates eingeführt werden soll, steht noch nicht fest. Mathez geht davon aus, dass es noch ein paar Jahre dauern könnte.

Die Vernehmlassungsantworten der Unternehmen dürften mehrheitlich negativ ausfallen. Der Arbeitgeberverband hatte sich schon vor einem Jahr vehement gegen einen direkten Steuerabzug vom Lohn ausgesprochen.

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