DJ Antoine – Betrüger oder Justizopfer?

Ungemach für DJ Antoine: Kaum wurde er in die «DSDS»-Jury berufen, tauchen Betrugsvorwürfe auf. Doch die Staatsanwaltschaft traut offenbar ihren eigenen Ermittlungsergebnissen nicht.

Fremde Federn? Die Staatsanwaltschaft weiss nicht so recht, ob Sie DJ Antoine wegen Urheberrechtsverletzungen belangen will. (Bild: Keystone)

Ungemach für DJ Antoine: Kaum wurde er in die «DSDS»-Jury berufen, tauchen Betrugsvorwürfe auf. Doch die Staatsanwaltschaft traut offenbar ihren eigenen Ermittlungsergebnissen nicht.

Gerade hat DJ Antoine einen weiteren Karrieresprung erlebt. Er soll in der kommenden Staffel von «Deutschland sucht den Superstar» (DSDS) neben Dieter Bohlen als Juror amten. Doch die neue Aufmerksamkeit rief auch die deutsche Boulevardpresse auf den Plan. Wie «Bild» berichtet (online nicht verfügbar), erging im November 2013 ein Strafbefehl gegen den Baselbieter Musiker.

Die Verwürfe lauten gemäss Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft auf «mehrfachen, teilweise versuchten Betrug und mehrfache Urkundenfälschung». Konkret soll Antoine Konrad, wie der DJ bürgerlich heisst, bei der Suisa, die die Urheberrechte von Schweizer Musikern vertritt, Stücke aus der Feder anderer Komponisten als seine eigenen ausgegeben haben. Die Anwälte von DJ Antoine haben das Urteil nicht akzeptiert.

Staatsanwaltschaft betont Unschuldsvermutung

Allerdings scheint es auf Seiten der Behörden Ungereimtheiten zu geben. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft betont in einer Medienmitteilung vom 6. Oktober 2014, der Strafbefehl sei nicht rechtskräftig: «Im Rahmen des Einspracheverfahrens hat die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft festgestellt, dass wichtige Abklärungen nicht vorgenommen wurden und dass insbesondere am Betrugsvorwurf nicht festgehalten werden kann. Sie hat daher beim zuständigen Strafgericht Basel-Landschaft einen Antrag auf Rückübernahme des Verfahrens gestellt.»

Derzeit sei unklar, so die Staatsanwaltschaft weiter, ob an einer Anklage festgehalten wird oder ob das Verfahren gegebenenfalls eingestellt wird. Für den Moment hält sie ausdrücklich fest, «dass der vorstehend erwähnte Strafbefehl nicht rechtskräftig ist und für Herrn Antoine Konrad die Unschuldsvermutung gilt.»

 

 

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