Gemäss dem von der Basler Regierung 2014 verabschiedeten Fahrplan sollen bis 2019 alle Stimmberechtigten im Kanton elektronisch abstimmen können. Dabei gelte das Motto «Sicherheit vor Tempo», betonte Regierungschefin Elisabeth Ackermann nun. Geplant ist, E-Voting im kommenden Jahr vorerst auf die Wahlkreise Grossbasel Ost und Kleinbasel auszudehnen.
Der Fahrplan ist indes durch einen Rechtsstreit in Frage gestellt: Der Kanton Genf, dessen E-Voting-System bei der baselstädtischen Vergabe jenem der Schweizer Post unterlegen war, hat diese Vergabe angefochten. Der Fall ist beim baselstädtischen Appellationsgericht pendent. Basel-Stadt hatte das Genfer System zunächst probeweise eingesetzt, sich dann aber für das Postsystem entschieden.
Angesichts offener Fragen stehe man «erst auf halbem Weg», heisst es von Seiten der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK). Für Jüngere sei E-Voting wohl attraktiv, doch sei offen, ob es die Stimmbeteiligung erhöhe. Für die JSSK sei die Nachvollziehbarkeit der Stimmabgabe zentral. Bei Sicherheitszweifeln müsse man die Übung abbrechen.
Gezwungen wird niemand
Ackermann versicherte, das Basler System müsse eine individuelle Kontrolle ermöglichen – das sei mehr, als bei brieflicher Stimmabgabe möglich ist. Zudem seien ungültige Stimmabgaben beim E-Voting «ausgeschlossen». Niemand werde zum elektronischen Abstimmen gezwungen; dieses sei nur als zusätzliche Möglichkeit vorgesehen.
Behinderte können seit Juni 2016 – damals als Schweizer Premiere – an baselstädtischen Urnengängen online teilnehmen. Auslandschweizern steht dies schon seit Ende 2009 offen. Über 60 Prozent der Letzteren nutzten diese Möglichkeit, sagte Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann vor dem Grossen Rat.