Gnadenfrist für Bewohner an der Mattenstrasse

Ein Jahr noch dürfen die Bewohner bleiben, dann können die alten Wohnhäuser an der Mattenstrasse abgerissen werden. Der Mieterverband spricht von einer «Kollektivstrafe».

Bald Geschichte? In einem Jahr ist die Liegenschaft an der Mattenstrasse leergekündigt. (Bild: Alexander Preobrajenski)

Viele schlechte und eine halbwegs gute Nachricht hat die Basler Mietschlichtungsstelle für die Bewohner der Mattenstrasse. Knapp zwei Dutzend Mieter kämpfen dort um den Verbleib in ihren Wohnungen und den Erhalt eine Häusergruppe mit prächtigem Innehof aus dem vorletzten Jahrhundert. Der karitative Vinzenzverein St. Marien will die sanierungsbedürftigen Häuser durch zwei Wohnblocks ersetzen.

Die positive Nachricht: Die Bewohner erhalten eine Fristerstreckung bis September 2018. Nach einer Massenkündigung im Jahr 2013 waren ihre Mietveträge regelmässig befristet verlängert worden.

Toxisches Angebot

Die schlechten Nachrichten: Die den Gerichten vorgelagerte Behörde hält die Massenkündigung für rechtens, obwohl damals kein baureifes Projekt vorlag. Sie lehnte auch den Einspruch des Mieterverbands ab, wonach die befristeten Mietverhältnisse als unbefristete zu taxieren seien. Einzig im Fall eines einzelnen Mietvertrags, so die Schlichtungsstelle, könnte ein Gericht anders entscheiden.

Der Haken am Vergleichsangebot, das der Mieterverband als «Kollektivstrafe» bezeichnet: Es gilt nur, wenn alle Mietparteien damit einverstanden sind – also auch diejenige Person, der die Schlichtungsstelle gute Chancen vor Gericht einräumt.

https://tageswoche.ch/form/reportage/christen-wollen-gutes-tun-und-schmeissen-ihre-mieter-raus/

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