Ein bisschen Sand in die Schmiere

Bestechung soll auch in der Privatwirtschaft von Staats wegen verfolgt werden, findet der Bundesrat. Bürgerliche Politiker und Wirtschaftsvertreter lehnen eine Verschärftung des Korruptionsstrafrechts für die Privatwirtschaft mehrheitlich ab. Ablehnend zeigt sich auch Basel-Stadt – neben Appenzell Innerrhoden als einziger Kanton der Schweiz.

Gut geschmiert ist halb geschäftet: Wirtschaftsvertreter und bürgerliche Politiker sind gegen eine Verschärfung des Korruptionsstrafrechts. (Bild: Hans-Jörg Walter)

Bestechung soll auch in der Privatwirtschaft von Staats wegen verfolgt werden, findet der Bundesrat. Bürgerliche Politiker und Wirtschaftsvertreter lehnen eine Verschärftung des Korruptionsstrafrechts für die Privatwirtschaft mehrheitlich ab. Ablehnend zeigt sich auch Basel-Stadt – neben Appenzell Innerrhoden als einziger Kanton der Schweiz.

Simonetta Sommaruga meint es ernst: Die Justizministerin will die Korruption in der Wirtschaft bekämpfen. Das Mittel dazu: Die Revision des Korruptionsstrafrechts. Der Kernpunkt der Revision, die der Bundesrat im April in einer Mitteilung beschrieb: «Neu soll die Privatbestechung zum Offizialdelikt werden, weil eine konsequente Verfolgung der Privatbestechung im öffentlichen Interesse liegt.»

Künftig soll es Staatsanwälten erlaubt sein, von sich aus Ermittlungen einzuleiten, wenn in einem Unternehmen Korruption ruchbar wird. Bisher dürfen sie das nur, wenn ein öffentlicher Amtsträger involviert ist.

Mutig daran ist, dass der Bundesrat – vermutlich auf Sommarugas Druck – auch nach der Vernehmlassung an diesem Punkt der Gesetzesrevision festgehalten hat. Denn die Wirtschaft zeigte sich wenig begeistert: Economiesuisse und Bankiervereinigung stehen der Idee genauso ablehnend gegenüber wie die FDP und die SVP. Pikantes Detail: Auch der Kanton Basel-Stadt hat die Revision abgelehnt.

Für Basel «keine zentrale Problematik»

«Der Kanton Basel-Stadt ist der Ansicht, dass die Privatbestechung in der Schweiz keine derart zentrale Problematik darstellt, die einer Neuerung im Strafgesetzbuch bedarf», heisst es in der Stellungnahme. Die Vernehmlassung ist von Regierungspräsident Guy Morin unterzeichnet, man darf jedoch annehmen, dass der Vorschlag aus dem zuständigen Justizdepartement gekommen ist, dem Baschi Dürr (FDP) vorsteht. 

Martin Schütz, Mediensprecher des Justiz- und Sicherheitsdepartements, schreibt auf Anfrage: «Dem allgemeinen Trend, das Strafrecht ständig zu ändern und immer weiter auszudehnen, gerade unter Privaten, steht das Justizdepartement sehr kritisch gegenüber.» Zudem böten die bestehenden Gesetze bereits Handhabe gegen Bestechung: «Korruption unter Privaten betrifft zuerst einmal eben Private – beispielsweise im Verhältnis Management/Aktionäre oder Arbeitgeber/Arbeitnehmer. Wird in diesem Umfeld Korruption ruchbar, können die Geschädigten primär zivilrechtlich vorgehen. Zudem stellen verschiedene oftmals mit Privatbestechung einhergehende Straftaten Offizialdelikte dar (Betrug, Urkundenfälschung, ungetreue Geschäftsbesorgung etc.), werden also bereits heute sehr wohl von Amtes wegen strafrechtlich verfolgt.»

Neben Basel lehnt lediglich das konservative Appenzell Innerrhoden die Revision ab – alle anderen Kantone sehen in Sachen Privatkorruption Handlungsbedarf. Unter linken Politikern sorgt die Vernehmlassungsantwort für Irritation: Anita Fetz, SP-Ständerätin, zeigt sich «erstaunt, wie es zu solch einem Entscheid kommen konnte». 

Die Firmen regeln Korruptionsfälle heute still und heimlich: Sie entlassen die Mitarbeiter und verklagen sie auf Schadenersatz.

Interessanterweise befürwortet der Branchenverband der Pharmaindustrie Interpharma, für die Region Basel wohl der wichtigste Wirtschaftszweig, die Antikorruptions-Vorlage. Bei vielen anderen Wirtschaftsverbänden sowie den bürgerlichen Parteien lautet der Tenor: Der Staat solle sich nicht in Belange der Wirtschaft einmischen – auch nicht in illegale. Die Geschädigten, sagen sie, sind in erster Linie die Firmen selber.

Die Firmen regeln Korruptionsfälle heute still und heimlich: Sie entlassen die Mitarbeiter und verklagen sie auf zivilrechtlichem Weg auf Schadenersatz. Strafbar ist Korruption in der Privatwirtschaft zudem bloss im Fall, dass sich eine Firma in einer Wettbewerbssituation – beispielsweise einer Ausschreibung – durch Bestechung Vorteile verschafft.

Erschüttertes Vertrauen

Der Bundesrat will mit der Revision eine neue Sichtweise auf die Privatkorruption einbringen. Es ist dieselbe Position, für die Transparency Schweiz wirbt – der nationale Ableger der NGO Transparency International, die sich der Korruptionsbekämpfung widmet. «Es besteht ein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung von Korruption», sagt deren Geschäftsführerin Delphine Centlivres. «Sie erschüttert das Vertrauen im Geschäftsverkehr.»

Zudem könne sie öffentliche Sicherheit und Gesundheit gefährden – wenn, wie im mafiösen Süditalien, Bauaufträge schludrig ausgeführt würden. Centlivres findet deshalb: «Korrupte Mitarbeiter sollten wir nicht nur mit Kündigung, sondern auch mit Busse oder Gefängnis bestrafen – wie das bei Diebstahl oder Betrug der Fall ist.»



Das neue Korruptionsstrafrecht dürfte die Schweiz kaum sauberer machen.

Das neue Korruptionsstrafrecht dürfte die Schweiz kaum sauberer machen. (Bild: Hans-Joerg Walter)

Ein Fünftel hat bestochen

Die Schweiz ist zwar eines der Länder mit der niedrigsten Korruptionsrate. Auf dem Index 2013 der NGO Transparency International lag die Schweiz auf Platz sieben. Trotzdem sehen die Korruptionswächter Nachholbedarf: Insbesondere beim Schutz von Whistleblowern und bei der Politikfinanzierung ist die Schweiz im Hintertreffen.

Zudem operieren viele Schweizer Firmen international, auch in Ländern, in denen Bestechung üblich ist – und manchmal sogar nötig, um überhaupt an Aufträge zu kommen. Gemäss einer Umfrage der Wirtschaftshochschule Chur bei 500 international tätigen KMUs gab ein Fünftel der Firmen zu, schon mal im Ausland Bestechungsgelder bezahlt zu haben; ein Viertel vermutete, im vergangenen Jahr einen Auftrag verloren zu haben, weil sie eben dies nicht taten.

«In der Schweiz habe ich in 20 Jahren Baubranche keinen einzigen Fall von Korruption erlebt.»

Beat Flach, Jurist in der Baubranche und Nationalrat

In der Schweiz sind zudem Branchen beheimatet, die gemäss Korruptionsexperten besonders anfällig auf Korruption sind: Die Pharmaindustrie mit den Beziehungen zu Ärzten, die Rohstoffindustrie, die oft in Diktaturen Handel treibt. Auch die Bau- und Informatikbranche mit ihren Millionenaufträgen gelten als anfällig.

Beat Flach, Jurist in der Baubranche und grünliberaler Nationalrat, erlebte einen typischen Fall von Privatkorruption in einem Generalunternehmen, das er in Deutschland leitete. «Ein Mitarbeiter sicherte einem Zulieferer Verträge, und der baute ihm dafür einen kleinen Swimmingpool», erzählt Flach. Der Mitarbeiter sei fristlos entlassen und auf Schadenersatz eingeklagt worden. Die Firma habe daraufhin die interne Kontrolle verbessert. Trotzdem ist Flach skeptisch gegenüber der Revision. Er schätzt die Korruption in der Schweiz als kleines Problem ein. «In der Schweiz habe ich in 20 Jahren Baubranche keinen einzigen Fall von Korruption erlebt», sagt der Nationalrat. 

Was darf ein Geschäftsessen kosten?

Die Bürgerlichen fürchten im Gegenteil, dass sich nach der Revision übereifrige Staatsanwälte in Firmenangelegenheiten mischen könnten. «Dies könnte zu absurden Situationen führen, indem man sich zum Beispiel rechtfertigen müsste, wer wem ein Mittagessen bezahlt», sagt FDP-Nationalrätin Christa Markwalder. Zudem bemühen sich die Firmen laut Markwalder, die als Juristin in einem Versicherungsunternehmen arbeitet, Korruption zu unterbinden. «Die Compliance-Regeln in Firmen sind streng. Es bräuchte richtig kriminelle Energie, diese zu umgehen.»

Das bestätigt auch Delphine Centlivres von Transparency Schweiz. «Insbesondere die angloamerikanischen Konzerne legen immer genauer fest, was erlaubt ist: In welcher Höhe Geschenke angenommen werden dürfen, wie oft man sich zum Mittagessen einladen darf.»

Transparency schlägt Folgendes vor: Geschenke dürfen hundert Franken im Jahr nicht übersteigen. «Und ein gutes Mittagessen in einer Geschäftsbeziehung ist sicher okay, aber zehn Essen in Gourmetrestaurants mit viel Wein ist problematisch.» Allerdings, sagt Centlivres, brauche es in den Compliance-Abteilungen gefestigte Charaktere: «Sie müssen Nein sagen zu Aufträgen; in vielen Firmen werden sie als Geschäftszerstörer betrachtet.»

Umdenken nach WM-Vergabe

In einem Punkt sind sich sowohl die Linken, die hinter der Revision stehen, als auch ein Grossteil der bürgerlichen Politiker einig: Bei den Sportverbänden besteht Handlungsbedarf. Dutzende internationale Sportverbände haben in der Schweiz ihren Hauptsitz und profitieren nicht nur von der Sicherheit und der zentralen Lage, sondern auch von guten Steuerdeals. Der europäische Fussballverband Uefa hat sein Hauptquartier in Genf, das Olympische Komittee IOC ist in Lausanne beheimatet, die Fifa in Zürich.

Als nach der WM-Vergabe von 2010 an Katar schnell offensichtlich wurde, dass das Wüstenland afrikanische Fifa-Funktionäre mit Reisen, Geschenken und Bargeld in Millionenhöhe bestochen hatte, hätten die Zürcher Staatsanwälte sicher gern Ermittlungen aufgenommen. Doch sie durften nicht – die Fifa leitete eine interne Untersuchung ein, wollte das Problem aber «in der Familie» halten, wie sich Präsident Sepp Blatter ausdrückte.

Korruption innerhalb der Fifa ist nicht strafbar

Gemäss der heutigen Rechtslage war die Korruption in der Fifa nicht einmal illegal: Da sich der Fussballverband nicht in einem Wettbewerbsverhältnis mit anderen Firmen befand, machten sich die Funktionäre nach Schweizer Recht gar nicht strafbar.

Korruption nur bei Sportverbänden von Amtes wegen zu verfolgen, fände wohl eine politische Mehrheit. Doch es gibt juristische Bedenken.

Die Katar-Vergabe habe bei vielen Bürgerlichen ein Umdenken bewirkt, sagt der SVP-Nationalrat Roland Büchel, der früher für die Fifa arbeitete und sich heute für eine stärkere Kontrolle des Fussballverbandes einsetzt. Die Fifa und andere Verbände wie das IOC haben sich zu einem Reputationsrisiko entwickelt, sagt Büchel. «Unser Land tut viel für sie. Sie sind steuerbefreit, und der Kanton Waadt hilft den IOC-Mitarbeitern sogar bei der Wohnungssuche.»

Büchel fordert politischen Druck auf die Organisationen. «Es muss klar sein, dass das Vereinsrecht für jene Milliardenkonzerne der Unterhaltungsindustrie nicht in Stein gemeisselt ist, genauso wenig wie die Steuerprivilegien.»

Wirksamkeit eines neuen Gesetzes ist umstritten

Doch die Bürgerlichen stehen in dieser Frage vor einem Dilemma: Die Revision des Korruptionsstrafrechts würde den Staatsanwälten erlauben, im Falle von erneuten Korruptionsvorwürfen zu ermitteln. Damit würden sie den Behörden die Mittel geben, auch in anderen, kleineren Fällen zu ermitteln. Schon früher war im Parlament der Vorschlag gemacht worden, Korruption nur bei Sportverbänden als Offizialdelikt gelten zu lassen. Dafür würde sich vermutlich eine Mehrheit finden lassen. Doch es gibt juristische Bedenken, nur eine Branche einem Gesetz zu unterziehen, wie es der Zürcher Strafrechtsprofessor und SP-Nationalrat Daniel Jositsch im Interview formuliert.

Er sieht im Gegensatz zu Transparency Schweiz und dem Bundesrat in der Revision des Korruptionsstrafrechts sowieso keine besonders wirksame Handhabe gegen Privatkorruption. Auch Delphine Centlivres von Transparency Schweiz sagt, dass die Privatkorruption damit keineswegs verschwinden werde: «Die Dunkelziffer würde hoch bleiben.»

Korruptionsstrafrecht
Revision kommt demnächst ins Parlament
Die Revision des Korruptionsstrafrechts nahm der Bundesrat 2012 in Angriff, nachdem die Anti-Korruptionskommission des Europarates Greco nach der Katar-Vergabe die Gesetzesgrundlage in der Schweiz als mangelhaft bezeichnet hatte. Kernpunkt der Revision ist die Neubeurteilung von Privatkorruption als Offizialdelikt. Zudem wird das bisherige Gesetz gegen Korruption – das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb – vom Zivil- ins Strafrecht überführt. Unter Strafe soll zudem künftig stehen, Drittpersonen einen Vorteil zu gewähren, mit der Absicht, einen Amtsträger zu einer bestimmten Handlung zu bringen. Im April hat der Bundesrat den Entwurf und die Botschaft zur Revision publiziert. Vermutlich kommt die Vorlage nach der Herbstsession des Parlaments in die Rechtskommission des Ständerats.

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