Ein handfester Skandal: Vom Umgang mit Rowdys vor 100 Jahren

Weil der Schiedsrichter ein Tor für die Schweizer Nationalmannschaft gegen Belgien nicht anerkennt, kommt es 1913 auf dem Landhof zu einem Handgemenge. Besonders einer verliert die Contenance: Henri Tschudi, bis 1912 Zentralpräsident des Schweizerischen Fussballverbandes.

Schweizer Nationalmannschaft, 1913, Landhof (Bild: Football)

Weil der Schiedsrichter ein Tor für die Schweizer Nationalmannschaft gegen Belgien nicht anerkennt, kommt es 1913 auf dem Landhof zu einem Handgemenge. Besonders einer verliert die Contenance: Henri Tschudi, bis 1912 Zentralpräsident des Schweizerischen Fussballverbandes.

Am 4. Mai 1913 freuen sich die Schweizer Fans auf ein Fussballfest in Basel. Zum vierten Mal spielt die Nationalmannschaft auf dem Landhof. Zu Gast sind die starken Belgier, welche im Vorjahr in Antwerpen die Schweiz mit einer 9:2-Packung nach Hause geschickt hatten. Statt eines Fests kommt es allerdings fast zu einem handfesten Skandal.

Schon der Vormittag verheisst nichts Gutes. «Grau und regenschwer zogen die Wolken über die alte Rheinstadt, als die Gäste aus allen Gauen der Schweiz und des benachbarten Deutschland ihren Einzug hielten», schreibt das Fachorgan «Football» am 7. Mai 1913. Der Vorfreude tut das vorerst allerdings keinen Abbruch: «Offizielle und Spieler waren bereits vollzählig im Hotel Gotthard versammelt und in froher Stimmung verlief die ­gemeinsame Rheinfahrt.»

Das Wetter wird allerdings immer schlechter. Bei strömendem Regen finden lediglich 4000 Zuschauer den Weg ins Stadion. «Kein lustig flatterndes Fähnlein begrüsst die Ankommenden. Die Feststimmung bleibt fern, die aufgespannten Schirme verhindern die Aussicht.»

Die Backs zögern mit Eingreifen

Die Schweizer starten gut ins Spiel und erarbeiten sich zahlreiche Chancen. Mitte der ersten Halbzeit jedoch «schreitet Belgien zum Angriff; von Mann zu Mann geht das Leder mit unheimlicher Präzision, die Backs ­zögern mit Eingreifen» und in der 23. Minute «schlägt der Centerforward unhaltbar das erste Goal. Reicher Beifall begleitet die schöne Leistung.»

Zur Pause führen die Belgier mit 1:0. Dann bessern sich das Wetter und das Schweizer Spiel. Ernst Peterli, ­damals Profi bei Inter Mailand, schliesst einen zügigen Konter der Schweizer brillant ab. «Das schönste Goal des Tages! Doch siehe da – der Schiedsrichter gibt Offside, oder Foul oder Hands, ohne vorher gepfiffen zu haben. Ein berechtigter Unwille bemächtigt sich der Zuschauer, und es erfordert die ganze Kraft unserer ­Behörden und der Polizei, um einen Tumult zu verhindern.»

Dem Match droht der Abbruch. Vor allem Henri Tschudi, bis 1912 Zentralpräsident des Schweizerischen Fussballverbands, verliert die Contenance. Er stürzt sich wutentbrannt auf Schiedsrichter Walter Sanss, den Geschäftsführer des Deutschen Fussball-Bundes. Besonnenere Fans können Tschudi stoppen.

Ein Matchbericht mit Nachspiel

Schliesslich kann das Spiel fort­gesetzt werden. Die Schweiz drängt auf den Ausgleich. Aber es kommt noch schlimmer. Nach 75 Minuten erzielen die Belgier nach einem Missverständnis zwischen Innenverteidiger Haberstock und Goalie Dreyfus das 2:0. Unbeirrt rennen die Schweizer weiter an. Und – endlich – kurz vor Schluss gelingt es ihnen, «dem am Boden liegenden Goalkeeper den Ball von den Füssen weg ins Netz zu drücken. Ein unbeschreiblicher Jubel durchhallt die Luft.» Dabei bleibt es.

Auch in ihrem zweiten Länderspiel gegen Belgien zieht die Schweiz trotz einer sehr guten Leistung den Kürzeren. Der Schuldige ist rasch gefunden: «Der parteiische Schiedsrichter hat uns 2 regelrecht erzielte Goals in unverzeihlicher Weise und ohne seinen Entscheid begründen zu können, einfach annulliert.» So «strömte das Publikum unbefriedigt und verärgert den Ausgangstoren zu. Der Schiedsrichter aber suchte unter steter Bewachung seinen Heimweg.»

Der Spielbericht des «Football» hat ein sportpolitisches Nachspiel. Professor R. Hefner, der als Vertreter des DFB nach dem Spiel am offiziellen Bankett im Hotel Schweizerhof teilnimmt, sendet dem Fachorgan eine Protestnote. Den Vorwurf der Parteilichkeit bezeichnet er darin als «eine Ungeheuerlichkeit». Vielmehr sei es «Aufgabe der Presse» über «strittige Fälle sachlich, ohne verletzende Kritik zu berichten».

Und was passiert mit Funktionär Henri Tschudi, der heute wohl zu den «erlebnisorientierten Fans» gezählt würde? Stadionverbote gibt es damals noch nicht. So setzt der Verband auf integrative Massnahmen. 1922/23 präsidiert Fussball-Rowdy-Routinier Tschudi das Schiedsgericht, das über Handgreiflichkeiten zu entscheiden hat, zu denen es nach Spielschluss zwischen Spielern der Young Boys und des FC Basel gekommen ist.

Artikelgeschichte

Erschienen in der gedruckten TagesWoche vom 03.05.13

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