Die Jekami-Vergaben, die der Basler Regierungsrat aus dem Swisslos-Fonds tätigt, gerät zunehmend in die Kritik. Statt die Vergabepraxis zu ändern, will die Regierung nun die Verordnung zurechtbiegen.
Seit Ende April läuft der Vorverkauf, und Daniel Egloff, Direktor von Basel Tourismus, reibt sich laut «Blick am Abend» bereits die Hände in freudiger Erwartung der vielen auswärtigen Besucherinnen und Besucher. Im März 2015 kommt der Blockbuster «The Lion King» aus dem Hause Disney nach Basel ins Musicaltheater. Erwartet werden über 200’000 Zuschauerinnen und Zuschauer, die mit Ticketpreisen bis 148 Franken die Kassen der Veranstalter zum Klingeln bringen werden.
Für Standortmarketing missbraucht
Bei solchen Zahlen sind 150’000 Franken natürlich eine vernachlässigbare Summe. So viel hat die Basler Regierung als Beitrag aus dem Swisslos-Fonds an die Produktion bewilligt. Verglichen mit aktuell gesprochenen Beiträgen an Eigenproduktionen lokaler Bühnen ist dies allerdings ziemlich viel Geld. Und das für eine Produktion, die mit dem Basler Kulturleben etwa so viel zu tun hat wie eine US-Serie am Fernsehen.
Solche Vergaben stossen zunehmend auf Kritik. Nach der Finanzkommission hinterfragt jetzt auch die Geschäftspüfungskommission (GPK) des Grossen Rats die Vergabepraxis: «In der Öffentlichkeit wurden die Unterstützungen durch Swisslos-Gelder von diversen Anlässen wie ‹Swiss Indoors› oder ‹Musikantenstadl› und ‹Lion King› kontrovers diskutiert» – nachvollziehbarerweise, wie die GPK in ihrem aktuellen Bericht zum Geschäftsjahr 2013 feststellt.
«Verordnungen muss man ab und zu hinterfragen und sie der gängigen Praxis anpassen.»
Laut der kantonalen Verordnung dürfen Gelder aus dem Swisslos-Fonds «ausschliesslich für gemeinnützige, wohltätige oder soziale, kulturelle und sportliche Zwecke» verwendet werden. Da passen Projekte wie «The Lion King» schwerlich rein. «Solche Projekte kann man nicht ernsthaft unter dem Titel der Kulturförderung verbuchen», sagt GPK-Präsident Tobit Schäfer. «Hier handelt es sich klar um Standortmarketing-Massnahmen, und die Förderung solcher Aktionen sieht die Verordnung nicht vor.»
Diese Diskrepanz gibt offensichtlich auch den Verantwortlichen zu denken. So ist die Regierung über die Bücher gegangen, wie die Verwalterin des Swisslos-Fonds Basel-Stadt, Doris Schaub, sagt. Zumindest formal. Denn überarbeitet wird nicht die Vergabepraxis, sondern die Verordnung, die gerade mal fünf Jahre alt ist. «Verordnungen muss man ab und zu hinterfragen und sie der gängigen Praxis anpassen», sagt Schaub.
Neue Verordnung nach den Sommerferien
Voraussichtlich nach den Sommerferien wird der Regierungsrat die überarbeitete Verordnung präsentieren. Zum Inhalt kann Schaub keine Angaben machen: «Nicht bevor der Regierungsrat seinen Beschluss gefasst hat.»
Die GPK begrüsst die angekündigte Revision der Verordnung. «Unsere Aufgabe ist es nicht, die Vergabepraxis inhaltlich zu beurteilen, wir müssen vielmehr prüfen, ob sie den gesetzlichen Grundlagen entspricht», sagt Schäfer. Vordringlichstes Ziel sei es, korrekte und transparente Abläufe zu garantieren.
Beschränkter Spielraum
Allerdings ist der rechtliche Spielraum für die Revision begrenzt. Artikel 106 der Bundesverfassung legt klar und deutlich fest: «Die Kantone stellen sicher, dass die Reinerträge aus den Spielen (…) vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke, namentlich in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport, verwendet werden.» Die GPK pocht in ihrem Bericht denn auch auf die «Beachtung des übergeordneten Rechts».
Die GPK will laut Schäfer wachsam bleiben. «Es kann nicht sein, dass der Swisslos-Fonds zum Kässeli umfunktioniert wird, mit dem die Departemente nach Lust und Laune Projekte alimentieren, die sich aus dem ordentlichen Budget nicht finanzieren lassen.»