Einbürgerungs-Initiative der SVP erleidet Schlappe

Die Basler Regierung hält die Initiative «Keine Einbürgerung von Kriminellen und Sozialhilfeempfängern» nur teilweise für rechtlich zulässig. Sie will Sozialhilfebezüger nicht ausnahmslos von der Einbürgerung ausschliessen.

Die Basler SVP möchte die Bedingungen für eine Einbürgerung verschärfen – die Regierung jedoch nur teilweise.

(Bild: Nils Fisch)

Die Basler Regierung hält die Initiative «Keine Einbürgerung von Kriminellen und Sozialhilfeempfängern» nur teilweise für rechtlich zulässig. Sie will Sozialhilfebezüger nicht ausnahmslos von der Einbürgerung ausschliessen.

Die Basler SVP will die Einbürgerung in Basel erschweren. So sollen Straftäter und Sozialhilfeempfänger in Basel-Stadt nicht mehr eingebürgert werden können. Die Initiative mit dem Namen «Keine Einbürgerung von Kriminellen und Sozialhilfeempfängern» wurde vergangenen Oktober mit 4800 Unterschriften eingereicht – und erleidet nun einen Rückschlag.

Wie die Basler Regierung mitteilt, will sie das Volksbegehren nur teilweise für rechtlich zulässig erklären. So hält der Regierungsrat nichts von der Forderung, Sozialhilfebezüger ausnahmslos von der Einbürgerung auszuschliessen. Die Regelung könne jedoch nicht absolut angewendet werden, sagt Martin Schütz, Sprecher des Hustiz- und Sicherheitsdepartrements auf Anfrage: «Die zuständigen Behörden müssen das Diskriminierungsverbot und das Verhältnismässigkeitsprinzip beachten.»

Nun ist der Grosse Rat an der Reihe

Für rechtlich unzulässig hält die Regierung auch eine weitere Forderung der Initiative, wonach kommunale und kantonale Einbürgerungsentscheide nicht gerichtlich überprüft werden dürfen. «Der Ausschluss einer gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeit von Einbürgerungsentscheiden verstösst nach Ansicht des Regierungsrates gegen Bundesrecht», sagt Schütz dazu.

Keine Vorbehalte scheint die Regierung dagegen zu haben, dass keine Personen mehr eingebürgert werden sollen, die wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem halben Jahr verurteilt worden sind. Schon jetzt sind Einträge im Strafregister ein Ausschlussgrund. Das gilt aber nicht für bedingte Strafen, sofern die Probezeit nicht bereits länger als ein halbes Jahr abgelaufen ist.

Demnächst wird der Grosse Rat über das weitere Vorgehen der Initiative entscheiden.

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