Die Initiative «für eine faire Einbürgerung» will den Kreis der politisch Mitwirkenden klein halten, sagt ein Experte für Migrationsgeschichte.
Am Wochenende vom 27. November entscheidet die Basler Stimmbevölkerung über zwei Einbürgerungsvorlagen. Während die eine Vorlage die Kompetenz zur Erteilung des kantonalen Bürgerrechts ausschliesslich dem Regierungsrat zusprechen möchte und wenig umstritten ist, gehen die Meinungen über die Initiative «für eine faire Einbürgerung» auseinander.
Die Initiative fordert hohe Sprachniveaus für Einbürgerungswillige und möchte diese Niveaus in der Verfassung verankern. Für die Mehrheit des Grossen Rates und für die Regierung stellen diese Bestimmungen eine zu hohe Hürde dar. Der Gegenvorschlag des Gesetzgebers setzt auf realitätsnähere Anforderungen.
Die Ansprüche an Einbürgerungskandidaten wurden in der Vergangenheit immer wieder neu ausgehandelt. Sie sind davon abhängig, welche Bedeutung Politik und Bevölkerung der Einbürgerung jeweils beimessen. Soll sie grundsätzlich dazu dienen, die demokratische Basis zu erweitern, indem sie den Kreis der politisch Mitwirkenden vergrössert? Oder soll die Einbürgerung als Instrument genutzt werden, um von Zuwanderern die kulturelle Assimilation zu erzwingen?
Bereits vor hundert Jahren, als der Ausländeranteil in Basel mit rund 37 Prozent gar einiges über dem aktuellen Wert lag, machten sich Politiker Gedanken zur Rolle der Einbürgerung. Bemerkenswerterweise wurde die Höhe des Ausländeranteils damals nicht als ein kulturelles, sondern als ein politisches Problem betrachtet: Der Ausschluss der Ausländer vom Bürgerrecht führe dazu, dass ein immer grösserer Teil der Bevölkerung von den politischen Rechten ausgeschlossen sei, hielt etwa der freisinnige Basler Nationalrat Emil Göttisheim 1910 fest.
Dies bedeute eine ernst zu nehmende Gefahr für die Demokratie. Entsprechend wurden Einbürgerungserleichterungen, vereinzelt gar die Zwangseinbürgerung gefordert. Der Erste Weltkrieg führte zu einem radikalen Wandel in der Einbürgerungspolitik. Nach und nach setzte sich ein rigides Assimilationsverständnis mit sehr langen Wohnsitzfristen und teilweise peniblen Einbürgerungsprozeduren durch.
Der Gegenvorschlag schreibt erreichbare Sprachniveaus fest.
Erst in den 1990er-Jahren wurde das Assimilationserfordernis fallen gelassen und neu auf Integration gesetzt. Damit ist die Teilhabe an den Strukturen der Aufnahmegesellschaft gemeint, insbesondere in den Bereichen Staatsbürgerschaft, Politik, Arbeitsmarkt, soziale Sicherheit und Bildung.
Der Gegenvorschlag des Parlaments entspricht dieser Entwicklung, da er erreichbare Sprachniveaus festschreibt, mit denen die Teilhabe möglich ist. Die Initiative «für eine faire Einbürgerung» ist hingegen tendenziell demokratiefeindlich, da der Kreis der politisch Mitwirkenden klein gehalten werden soll und sich hinter den hohen Sprachniveaus alte Assimilationsvorstellungen verbergen.
Artikelgeschichte
Erschienen in der gedruckten TagesWoche vom 18/11/11