Nur weil die CMS eine Basler Stiftung ist, dürfe der Vorschlag von Regierung und Parlament als Lösung für Schloss Wildenstein nicht der weniger konkreten Initiative geopfert werden. Ein breit abgestütztes Komitee für den Gegenvorschlag zur Schloss-Initiative sieht in der zweiteiligen Lösung den Idealfall.
Das Bäuerliche Bodenrecht soll per Bundesgesetz die Spekulation mit Kulturland aushebeln. Es verhindert im vorliegenden Fall, dass der Kanton das Hofgut Wildenstein nicht wie geplant im Baurecht an eine Stiftung abgibt, weil diese es danach nicht mehr verpachten dürfte.
Das Bäuerliche Bodenrecht sorgt vor allem dafür, dass es eine Preis-Obergrenze für Kulturland gibt und diese kontrolliert wird. Landwirtschaftsland darf demnach nicht für einen höheren als seinen zweieinhalbfachen Ertragswert verkauft werden.
Der Verkauf von Landwirtschaftsland ist ausserdem einer Bewilligung des Staates unterworfen; kommt es zum Abschluss des Vertrags, dann prüft das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain den Preis.
Zwei Dinge stören die Vertreter des Komitees für den Gegenvorschlag zur Schloss-Initiative: Dass weiterhin von «Verkauf» der beiden Schlösser Bottmingen und Wildenstein geredet werde, was nicht zutreffe. Und dass das Ja-Komitee zur Initiative aus der pragmatischen Fragestellung eine emotionale mache, insbesondere mit dem Hinweis darauf, dass mit der Christoph-Merian-Stiftung eine Stadtbasler Stiftung das Hofgut kaufen soll. Denn dieses wird zwar – aufgrund der Sachzwänge durch das bäuerliche Bodenrecht – verkauft. Aber die CMS sei eine Garantin für sorgsamen Umgang mit dem Hofgut. Das stelle sie schon mit dem Brüglinger- und dem Schlatthof unter Beweis, die beide ebenso wie das Dreispitz-Areal auf Baselbieter Boden liegen.
Der Gegenvorschlag sei die bessere Lösung als die Schloss-Initiative, weil sie deren Forderungen erfülle und zugleich den Kanton entlaste: Die Schlösser blieben im Eigentum des Kantons, dieser werde aber von den Unterhalts- und Investitionskosten entlastet. Das Hofgut werde der CMS verkauft, der Kanton behalte aber ein Vorkaufsrecht.
Das vermittelten die Landratsmitglieder Hans Furer (BDP/GLP), Franz Meyer (CVP), Michael Herrmann (FDP), Urs Leugger (Grüne) an einer Pressekonferenz gemeinsam mit Markus Hauser, Präsident der Bürgergemeinde Bubendorf und den Gästen Corsin Farrér von der CMS und Christoph Loeb, dem Kommunikationsleiter der Kantonalbank.
Investitionen werden von Dritten übernommen
FDP-Landrat Michael Herrmann schlüsselte dazu die versprochenen 15 bis 20 Millionen Franken Einsparung auf, welche diese Lösung (Schloss Bottmingen bleibt vorderhand mangels Interessenten aussen vor) bringen soll: 10 Millionen Franken bringe die Kantonalbank in die Stiftung fürs Schloss ein («ein Geschenk»), fünf bis zehn Millionen werde die CMS in den Gutshof investieren. Er wehre sich gegen die Verschwendung von 20 Millionen Steuergeldern für den Fall, dass der Gegenvorschlag der Initiative unterliege, sagte Herrmann. Dass die Unterhaltskosten für Wildenstein (Schloss und Gutshof) derzeit bei jährlich rund 400’000 Franken liegen und davon ein guter Teil Abschreibungen sind, könne nicht als einzige Grösse für die Einsparung herangezogen werden, betonte Herrmann auf entsprechende Fragen der TagesWoche. Denn die Investitionen fielen so oder so in Zukunft irgendwann einmal an.
«Sowas erledigen wir in einer Stunde.»
Christoph Loeb, KB-Sprecher
Dringend ist in diesem Zusammenhang der bereits vom Landrat beschlossene Bau eines neuen Laufstalls für 1,7 Millionen Franken. Er wird aufgrund der Tierschutzgesetzgebung im Jahr 2013 fällig; der Kanton habe den Bau aber erst für das Jahr 2019 im Investitionsplan – «der Gipfel der Bürokratie», warf SP-Landrat Hannes Schweizer, selber Landwirt, ein. Bei Annahme des Gegenvorschlags und Verkauf des Hofguts an die CMS würde diese die Kosten für den Stall im vollen Umfang übernehmen.
Am Rande der Pressekonferenz war aber auch zu vernehmen, dass in den übrigen Gebäulichkeiten des Hofguts dringend Sanierungsbedarf herrscht. Der Kanton habe in den vergangenen Jahren nur gerade die unausweichlichsten Reparaturen vorgenommen, klagt die Pächterfamilie.
Kanton behält das Vorkaufsrecht
So wenig wie das exakte Einsparungsvolumen lässt sich der Kaufpreis der CMS für das Hofgut benennen. In den landrätlichen Verhandlungen war noch von rund 2 Millionen plus die 1,7 Millionen für den Laufstall die Rede. Inzwischen scheint man von insgesamt gut 5 Millionen auszugehen. Der Preis für die 54 Hektaren werde vom Bäuerlichen Bodenrecht bestimmt, liege aber keinesfalls wie kolportiert bei 10 Franken pro Quadratmeter oder auch nur unter demjenigen Preis, den der Kanton 1994 für das Land bezahlt habe, betonte Franz Meyer. Neben dem Pächter des Hofes werde auch der Kanton laut Gesetzesvorlage ein Vorkaufsrecht innehaben für den Fall, dass die CMS die Ländereien je wieder abstossen wolle. Damit sei garantiert, dass man das Gebiet nicht einfach ohne Kontrolle aus der Hand gebe.
Dass die Zugänglichkeit des Schlosses für die Öffentlichkeit im Gegenvorschlag (ebenso wie in der Initiative) nicht detailliert festgelegt ist, hält das Komitee nicht für ein Problem. Und auf Nachfrage machten die Vertreter der beiden Partner des Kantons, Corsin Farrér von der CMS und Christoph Loeb als Sprecher der Kantonalbank, deutlich, dass einiges bereinigt sei: So hätten die beiden Institutionen mit Abmachungs- und Dienstleistungsvertrags-Entwürfen dafür gesorgt, dass in der Nutzung von Gutshof und Schloss kein Zwist – etwa wegen der Zufahrt zum Schloss und den vorhandenen Besucherparkplätzen – aufkomme: «So etwas erledigen wir mit einer einstündigen Sitzung», sagte Loeb in Anspielung auf die langwierigen Entscheidungswege beim Kanton.