Gerechte Löhne: Basel soll einspringen, wo der Bund versagt

In der Schweiz gilt Lohngleichheit für Mann und Frau. So steht es seit 1981 in der Verfassung. Eine am Frauentag, 8. März, eingereichte Interpellation fordert von der Basler Regierung Auskunft, wie sie den toten Buchstaben zum Leben erwecken will.

Nach mehr als 35 Jahren immer noch nicht umgesetzt: gleicher Lohn für gleiche Arbeit. 

Der Verfassungsartikel zur Lohngleichheit ist bis heute weder auf Bundes- noch auf kantonaler Ebene umgesetzt. Gemäss Lohnstrukturerhebung des Bundes betrug der Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern im Jahr 2014 immer noch gut 18 Prozent, wovon knapp 7,5 Prozent nicht zu erklären sind. Sprich: Frauen verdienen allein aufgrund ihres Geschlechts 7,5 Prozent weniger als Männner.

Eine Vorlage des Bundesrats, wonach grössere Unternehmen regelmässig überprüfen sollten, ob sie die Lohngleichheit einhalten, hat der Ständerat Ende Februar 2018 an die beratende Kommission zurückgewiesen.

Im Kanton Basel-Stadt hat die Regierung in der Vergangenheit wiederholt darauf verwiesen, dass sich der Bund der Gleichstellung annehmen würde. Ausserdem liege der nicht erklärbare Lohnunterschied in der kantonalen Verwaltung lediglich bei 2,4 Prozent. Damit dürfe sich die Regierung nicht zufrieden geben, schreibt nun SP-Grossrätin Nicole Amacher in ihrer Interpellation.

Das erklärte Ziel müsse sein, den Lohnunterschied zu eliminieren. Die Regierung soll ihre Haltung zur Lohntransparenz deklarieren und konkrete Massnahmen zur Einhaltung der Lohngleichheit präsentieren. Weiter will Amacher von der Regierung wissen, ob sie bereit sei, ein Modell zu prüfen, wie es Island Anfang Jahr eingeführt hat: Danach sollen Firmen sanktioniert werden, wenn sie die vollständige Lohngleichheit nicht bis spätestens 2022 erfüllen.

https://tageswoche.ch/allgemein/jetzt-bist-du-dran-mann/

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