Gericht spricht strenge Strafen für Kleinbasler Dealerbande

Das Gericht verurteilte alle vier Mitglieder der Dealerbande zu hohen Strafen. Dennoch gab es scharfe Kritik für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

Verkaufen kostet: Für ihre Heroindeals haben die vier Albaner teils scharfe Strafen kassiert.

(Bild: Nils Fisch)

Das Gericht verurteilte alle vier Mitglieder der Dealerbande zu hohen Strafen. Dennoch gab es scharfe Kritik für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

Das Gericht hatte viel zu beraten im Fall der albanischen Dealerbande, die im Kleinbasel mindestens 13 Kilogramm Heroin an Süchtige in Basel verkauft hat. Ganze zweieinhalb Tage sassen die fünf Strafrichter unter der Leitung von Gerichtspräsident René Ernst zusammen, um die umfangreichen Beweise (in der Anklageschrift ist die Rede von 10 Bundesordnern) zu sichten.

Am Donnerstag am späten Nachmittag wurde das Urteil verlesen. Alle vier Angeschuldigten wurden des qualifizierten Drogenhandels (mengen- und bandenmässig) schuldig gesprochen. Anführer Admir muss für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis, Bekim und Clirim für viereinhalb Jahre. Dalmat schliesslich, der Jüngste und als einziger ohne Vorstrafen, hat eine Strafe von zweieinhalb Jahren bekommen, 18 Monate davon auf Bewährung. Bei allen wird die bereits in Untersuchungshaft abgesessene Strafe angerechnet. Was dazu führt, dass Dalmat am 6. Mai bereits wieder aus der Haft entlassen wird.

Kritik für die Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwältin Milena Jossen hatte am Montag in ihrem Plädoyer noch deutlich schärfere Strafen gefordert. Ihrer Ansicht nach handelte es sich um einen der schwersten Fälle von Heroinhandel, den Basel je gesehen habe. So verlangte sie etwa, dass Admir, der «in der hiesigen Drogenszene hoch angesiedelt» sei, für zehn Jahre ins Gefängnis müsse. Ein Strafmass, wie es etwa bei Tötungsdelikten häufig zur Anwendung gelangt. Die Darstellung, dass es sich hierbei um einen Rekordfall handle, wurde von Gerichtspräsident Ernst allerdings in Abrede gestellt. «Es ist zwar ein mengenmässig schwerer Fall, aber bestimmt nicht der schwerste Fall den Basel je gesehen hat.»

Ohnehin musste die Staatsanwältin einiges an Kritik einstecken. So hat sie die vier Männer auch der Geldwäscherei beschuldigt, ohne dafür auch nur den geringsten Beleg vorweisen zu können. Einzig die Tatsache, dass der mutmasslich erzielte Umsatz bei der Festnahme der Bandenmitglieder nicht gefunden wurde, wurde genannt. Hinweise auf konkrete Handlungen wurden nicht angeführt. Das entsprechende Verfahren wurde vom Gericht denn auch eingestellt. «Es verwundert nicht, dass keine Belege für eine allfällige Geldwäscherei vorhanden sind. Die Staatsanwaltschaft hat offensichtlich nicht einmal in diese Richtung ermittelt.»

Kleine Fische oder Riesenfang?

Auch seitens der Verteidiger hagelte es scharfe Worte an die Adresse der Staatsanwältin. So bezeichnete etwa der Verteidiger von Bekim, Christoph Dumartheray, Jossens Forderungen als «völlig überrissen». Hier würde wieder einmal die Verhaftung «vier kleiner Fische» zum «Riesenfang» hochstilisiert, dabei seien die wirklichen Drahtzieher immer noch auf freiem Fuss und würden munter weiter mit Heroin handeln. Dumartheray stellte auch die Frage, weshalb die Stawa monatelang dabei zugesehen habe, wie diese vier Männer mit ihrer Dealerei «eine grosse Gefahr» dargestellt hätten, wie es Jossen in ihrem Plädoyer beschrieben hat.

Trotz umfangreicher Telefonüberwachung durch die Stawa beruht die angebliche Menge von 13 Kilogramm Heroin auf Hochrechnungen. Für die Zeit, in der eine Überwachungslücke bestand, sind die Ermittler von den zuvor observierten Umsätzen der Bande ausgegangen. Diese «Milchbüchleinrechnung» wurde von Dalmats Verteidigerin Catherine Fürst ebenfalls scharf kritisiert. Und beim Gericht stiess die Methode ebenfalls auf wenig Akzeptanz. «Hochrechnungen können wir nur berücksichtigen, wenn diese durch weitere Beweise gestützt werden, etwa Zeugenaussagen», sagt Ernst.

Im Kern jedoch folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin. So sah es die Kammer ebenfalls als erwiesen, dass Admir «der Vorgesetzte» der anderen Angeschuldigten gewesen sei. Ein Vorwurf, der von Admir und dessen Verteidigung vehement bestritten wurde. Diese Tatsache und weil Admir ein europaweit bekannter «Berufskrimineller» sei, führten dazu, dass er die höchste Strafe kassierte. Die anderen drei hingegen seien «einfache Läufer» und als solche milder zu bestrafen, hielt Ernst fest. Dies gelte insbesondere für Dalmat, der ausserdem für eine wesentlich kürzere Zeit tätig war und dabei auch deutlich geringere Umsätze erzielt hatte.

Das Urteil wird erst dann rechtskräftig, wenn weder die Stawa noch die vier Angeschuldigten Rekurs einlegen. Alle vier Verteidiger gaben nach der Verhandlung an, diese Frage mit ihren Klienten besprechen zu wollen.

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