Gerichtsurteil: Eric Weber darf Nazi genannt werden

Das Basler Strafgericht spricht Jürgen Saalfrank frei. Der Linksaktivist hatte den abgewählten Grossrat Eric Weber Nazi genannt. Dagegen hatte Weber geklagt.

Der Basler Grossrat Eric Weber, links, der Initiant der zunaechst bewilligten und dann zurueckgezogenen Pegida Demonstration in Basel, spricht mit einem Polizisten am Mittwoch, 3. Februar 2016. Ein grosses Polizeiaufgebot sichert den Marktplatz in Basel, um auf allfaellige Gegendemonstrationen reagieren zu koennen. (KEYSTONE/Georgios Kefalas)

(Bild: GEORGIOS KEFALAS)

Das Basler Strafgericht spricht Jürgen Saalfrank frei. Der Linksaktivist hatte den abgewählten Grossrat Eric Weber Nazi genannt. Dagegen hatte Weber geklagt.

Jetzt ist es amtlich: Der rechtsextreme, soeben abgewählte Basler Grossrat Eric Weber darf als Nazi bezeichnet werden. Dieses Urteil hat das Basler Strafgericht gesprochen. 

Vor Gericht stand der Linksaktivist und Mitbetreiber des «Hirschenecks» Jürgen Saalfrank. Dieser hatte Weber im März dieses Jahres vor der Clarapost als Nazi bezeichnet, als dieser Flyer verteilte. Daraufhin erstatte Weber Anzeige, auf welche ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft gegen Saalfrank wegen Beleidigung folgte.

Diesen Strafbefehl hebt das Gericht nun auf. Richter Lucius Hagemann (CVP) begründete den Freispruch damit, dass Weber eine «relevante Nähe zum deutschen Nationalsozialismus» habe nachgewiesen werden können. Saalfrank hatte zum Prozess eine mehrere Hundert Seiten starke Dokumentation erstellt, in der er minutiös die Kontakte Webers zu Nazis, einschlägige Vorkommnisse, seine hetzerischen und teilweise antisemitischen Schriften seit 1986 abgebildet hatte.

Einschlägige Vorgeschichte

Hagemann sagte in der kurzen Urteilsbegründung, Saalfrank habe die Nähe zum Nazitum vor allem in den 1980er-Jahren deutlich nachweisen können. Diese Vorgeschichte und die fehlende Distanzierung Webers davon habe den Ausschlag gegeben, «dass Jürgen Saalfrank davon ausgehen konnte, dass Eric Weber ein Nazi ist». Durch Webers politische Tätigkeiten und den damaligen Wahlkampf sei zudem das öffentliche Interesse gegeben gewesen an der Bezeichnung Webers als Nazi.

Saalfrank durfte Weber nicht nur Nazi nennen, sondern auch «Nazischwein». Diese Unterscheidung hatte während des Prozesses zu reden gegeben. Saalfrank bestreitet, Weber Nazischwein nachgerufen zu haben. Weber und dessen Anwalt fokussierten stark auf diese Unterscheidung, da sie hofften, hier sei der Tatbestand der Beleidigung eher gegeben, als beim gut belegten Terminus Nazi. Richter Hagemann ging indes nicht darauf ein.

Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus. Ebenfalls offen ist, ob Weber das Urteil weiterzieht. 

Nächster Artikel