Sieben Kantone kennen die Formularpflicht bei der Neuvergabe von Mietwohnungen bereits. Diese verpflichtet die Vermieter, bei Mieterwechseln den Mietzins des Vormieters zu deklarieren. Die Idee dahinter ist, übermässige Mietzinserhöhungen zu vermeiden oder den Mietern die Möglichkeit zu geben, solche anzufechten.
Dass die Initiative zur Abstimmung kommen wird, ist unbestritten. Rechtlich ist eine solche Verpflichtung zulässig. Der Grosse Rat verstrickte sich dennoch in eine längere Debatte zum Thema. Faktisch ging es aber nur um eine offizielle Abstimmungsempfehlung. Ein Gegenvorschlag der Regierung stand nicht zur Debatte.
Mehraufwand für Vermieter
Den bürgerlichen Grossräten geht diese Verpflichtung zu weit. Sie setzten sich in der vorberatenden Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission mehrheitlich mit einer Nein-Empfehlung durch. Aber nur so knapp, dass sich im Bericht auch die Minderheit mit einer Ja-Empfehlung äussern konnte.
In der Debatte war zwischen links und rechts einmal mehr ein deutlicher Graben spürbar. Bürgerliche Räte wie etwa der Sprecher der Kommissionsmehrheit, David Jenny, plädierten für die Vertragsfreiheit. Die Formularpflicht bringe den Mietern nichts, bedeute einen Mehraufwand für die Vermieter und führe letztlich nur zu einer Einspracheflut vor der Mietschlichtungsstelle, sagte Jenny. Und er verwies darauf, dass die Mieten in Kantonen wie Genf und Zürich, die diese Formularpflicht bereits eingeführt haben, besonders hoch seien.
Mehr Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt
Die Ratslinke hielt zusammen mit Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann dagegen, dass die Formularpflicht die Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt erhöhe und Vermieter davon abhalten könne, ungerechtfertigte Mietzinserhöhungen vorzunehmen. Der Aufwand für die Vermieter halte sich überdies in einem zumutbaren Rahmen.
Die Abstimmung über die Parole versprach Spannung, denn die CVP hatte sich über ihren Fraktionssprecher für die bürgerliche Nein-Parole ausgesprochen. Trotzdem obsiegte am Schluss die linke Ratshälfte. Mit 46 Ja- gegen 44-Nein-Stimmen sprach sich der Grosse Rat schliesslich knapp für eine Ja-Parole aus.
Nein-Parole bei «Bezahlbaren Mietgerichtsverfahren »
Der Grosse Rat debattierte auch über eine weitere Initiative des Mieterverbands. Das Begehren mit dem etwas komplizierten Titel «Mieterschutz am Gericht (Ja zu bezahlbaren Mietgerichtsverfahren)» verlangt vereinfacht gesagt, dass das Kostenrisiko für Mieter bei Mietstreitigkeiten vor Gericht vermindert wird. Hier beschloss der Grosse Rat mit 45 gegen 44 Stimmen äusserst knapp, die Initiative mit einer Nein-Parole zur Abstimmung zu bringen.
Die behandelten Begehren sind zwei von vier hängigen Mieterschutz-Initiativen. Über sie wird voraussichtlich am 10. Juni abgestimmt werden.