Die Debatte verlief, aufgrund des Themas «Recht auf Wohnen» wenig überraschend, entlang der Grenzen zwischen rechts und links. Weil sich die grünliberalen Grossräte auf die Seite der Ratsrechten schlugen, musste die Ratslinke schliesslich mit 46 Ja- gegen 50 Nein-Stimmen eine knappe Niederlage einstecken.
Faktisch ging es bei dieser Abstimmung aber nicht um das Thema an und für sich, sondern lediglich um die Frage, ob die von Vertretern sozialer Institutionen eingereichte Initiative «Recht auf Wohnen» der Regierung zur Berichterstattung überwiesen werden sollte (die rechtliche Zulässigkeit war unbestritten). Aber natürlich wurde klar, dass die Ratsrechte mit den Forderungen der Initianten nichts anfangen kann und das Begehren deshalb kommentarlos und in der Hoffnung auf Ablehnung zur Abstimmung bringen möchte.
«Recht auf Wohnen» in der Verfassung
Inhaltlich geht es in der Initiative darum, ein «Recht auf Wohnen» in der baselstädtischen Verfassung zu verankern. Die Regierung soll dazu verpflichtet werden, Massnahmen zu ergreifen, «damit Personen, die in Basel-Stadt wohnhaft und angemeldet sind, sich einen ihrem Bedarf entsprechenden Wohnraum beschaffen können, dessen Mietzins oder Kosten ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nicht übersteigt».
Der Wortlaut lässt viel Spielraum für Interpretation offen. Die Regierung hätte deshalb gerne in einem Bericht dargelegt, welche Folgen dieser Verfassungsauftrag haben könnte, und allenfalls einen Gegenvorschlag ausformuliert. Doch die Ratsrechte zeigte sich nicht bereit, sich weiter in dieses Thema zu vertiefen. Zahlreiche Ratsmitglieder aus den Fraktionen FDP und SVP (die LDP und die CVP äusserten sich nicht dazu) bezeichneten ein verfassungsmässiges «Recht auf Wohnen» als grundsätzlich illusorisch. SP und Grünes Bündnis warfen der Ratsrechten vor, sich der Diskussion zu verweigern.
Schulfach Politik wird geprüft
Zur Initiative «Stärkung der politischen Bildung (Ja zu einem Schulfach Politik)» darf die Regierung indes Stellung nehmen. Der Grosse Rat hat in diesem Fall diskussionslos beschlossen, das Volksbegehren nicht direkt an die Urne zu bringen.
Die Regierung hatte damit argumentiert, dass eine Annahme weitreichende Auswirkungen haben könnte auf die Grundlagen und Handlungsfelder der Volksschulen wie Stundentafel, Lehrplan oder Lehrpersonen-Ausbildung. Das Anliegen sei dank kantonalem Spielraum mit dem HarmoS-Konkordat vereinbar.