Der Diamantendieb, der an der Baselworld zweimal zuschlug, hat sein Urteil empfangen: Er soll sieben Jahre hinter Gitter. Ausschlaggebend waren das professionelle Vorgehen sowie die hohe Deliktsumme.
Das Strafgericht Basel kommt gleich zur Sache und verliest das Urteil, kaum haben die zahlreichen Zuschauer und Pressevertreter Platz genommen. David V., beschuldigt des banden- und gewerbsmässigen Diebstahls in zwei Fällen, nimmt das Verdikt stehend entgegen: Sieben Jahre Freiheitsstrafe in Sicherheitshaft, dazu die Verfahrenskosten von 23’144 Franken und eine Urteilsgebühr im Umfang von 5700 Franken.
Es ist ein überraschend hartes Urteil, denn es fällt aufgrund von Indizien. Beweise, die dem 42-jährigen V. die Tat zweifelsfrei nachweisen, gab es nicht. Anhand einer DNA-Spur und Überwachungsbildern konnte jedoch zumindest die Anwesenheit und Mithilfe an den beiden Fällen belegt werden. V. hatte, so der Schluss des Fünfergerichtes, 2010 und 2011 an der Baselworld zusammen mit mehrern Mittätern Schmuck und Diamanten im Wert von über acht Millionen Franken gestohlen.
«Es liegen keine vernünftigen Zweifel vor.»
Strafgerichtspräsidentin Dorrit Schleiminger begründet das harte Urteil folgendermassen: «Bei einem Indizienverfahren reicht es aus, wenn keine vernünftigen Zweifel vorliegen.» Die Gesamtheit der belastenden Indizien lasse keinen anderen Schluss zu, als dass V. die Tat begangen habe.
Das Strafmass fällt sehr nah am von Staatsanwalt Tomislav Hazler geforderten Maximum von acht Jahren aus. Dafür seien insbesondere die hohe Deliktsumme und die aussergewöhnlich professionell durchgeführte Tat ausschlaggebend gewesen, begründet Schleiminger weiter. «Die Vorgehensweise sowie der Umstand, dass von der Beute noch immer jede Spur fehlt, ist kennzeichnend für organisierte Kriminalität.»
Ebenso schwer wiege die persönliche Einstellung von V., sagt die Richterin. «Wir sprechen hier von zwei Fällen innerhalb zweier Jahre», dazu kommen die einschlägigen Vorstrafen in Italien und Deutschland. «Sie bestreiten einen wesentlichen Teil ihres Lebensunterhaltes durch Schmuckdiebstähle.» Die Freiheitsstrafe von sieben Jahren seien deshalb angemessen, schliesst Schleiminger. «Damit ist die Verhandlung beendet.»
«Das Urteil ist nicht akzeptabel.»
Strafverteidiger Georg Wohl bezeichnet das Urteil wenige Minuten später als «nicht akzeptabel». «Meiner Meinung nach hatte es genügend Grund zum Zweifel. Schon alleine die Tatsache, dass sich von den Geschädigten niemand vor Gericht sehen liess.» Er werde die Bedenkfrist von zehn Tagen nutzen, um mit seinem Mandanten über das weitere Vorgehen zu beraten. Ein Weiterzug des Urteils sei wahrscheinlich, sagt Wohl.
Davon geht auch Staatsanwalt Hazler aus. «V. hat nichts mehr zu verlieren, ich bin fast sicher, dass das Urteil angefochten wird.» Natürlich ist er mit dem Urteil zufrieden: «Wir haben es hier nicht mit einem kleinen Diebesgriff zu tun, das ist eine organisierte Bande von Profiverbrechern.» Entsprechend sei das Urteil ausgefallen.