Hauseigentümer feiern Sieg – Eigenmietwert soll sinken

Regierungsrätin Eva Herzog und die Ratslinke stemmten sich im Grossen Rat vergeblich gegen die Überweisung von gleich fünf Vorstössen zur Senkung des Eigenmietwerts. Mit den Grünliberalen an ihrer Seite hatten die bürgerlichen Fürsprecher der Hauseigentümer die Überhand.

Streit im Grossen Rat um die Höhe des Eigenmietwerts.

(Bild: Hans-Jörg Walter)

Regierungsrätin Eva Herzog und die Ratslinke stemmten sich im Grossen Rat vergeblich gegen die Überweisung von gleich fünf Vorstössen zur Senkung des Eigenmietwerts. Mit den Grünliberalen an ihrer Seite hatten die bürgerlichen Fürsprecher der Hauseigentümer die Überhand.

Die Debatte um den Eigenmietwert begann mit einer Rüge von Grossratspräsidentin Dominique König-Lüdin (SP). Sie bezog sich auf den kurzen Auftakt der Diskussionen am vergangenen Mittwoch, der in einem Tumult geendet hatte. «Ein politisch stark umstrittenes Geschäft darf heftig diskutiert werden», sagte sie, «persönliche Beleidigungen und Angriffe sind aber nicht duldbar.»

Kurz vor Abbruch der Grossratssitzung vor einer Woche hatte allen voran LDP-Grossrat Felix Eymann die Fassung verloren, als ihm der neue Grossrat des Grünen Bündnisses und Co-Geschäftsleiter des Basler Mieterverbands, Beat Leuthardt, nach seiner sehr pointierten Rede eine Zwischenfrage verweigert hatte. Die Rüge der Grossratspräsidentin zeigte Wirkung. Der Grosse Rat gab sich in der Debatte auffällig gesittet und so aufmerksam, wie es sonst selten zu beobachten ist.

Fünf Motionen zur Senkung des Eigenmietwerts

Konkret standen fünf Motionen aus den fünf bürgerlichen oder quasi-bürgerlichen Parteien CVP, FDP, LDP, SVP und den Grünliberalen zur Debatte. Als Reaktion auf die steuerliche Neubewertung von Liegenschaften im Kanton Basel-Stadt fordern die Motionäre unterschiedliche Massnahmen zur Senkung des Eigenmietwerts. Es sind fünf Motionen, die grundsätzlich in die gleiche Richtung zielen, sich zum Teil überschneiden, aber auch widersprechen: Steuererleichterungen für Hauseigentümer.

Von links und rechts wurde der Eigenmietwert als grundsätzlich unbefriedigendes Konstrukt kritisiert, um zwischen Hauseigentümern, die ihre Immobilien selber bewohnen, und Mietern Steuergerechtigkeit zu schaffen. Eigentümer können Investitionen und Hypothekarzinsen von den Steuern abziehen. Mieter haben keine Abzugsmöglichkeiten, also müssen Immobilienbesitzer als Ausgleich einen fiktiven Eigenmietwert als Einkommen versteuern.

» Zum Artikel: Der Eigenmietwert – einfach erklärt

Vom Entgegenkommen der Regierung nicht befriedigt

Aber der Kanton Basel-Stadt muss sich wie die gesamte Schweiz mit diesem Prinzip abfinden. Also versuchen die bürgerlichen Fürsprecher der Hauseigentümer nun, diesen Eigenmietwert möglichst tief zu halten, zumal er als Folge der steuerlichen Neubewertung der Liegenschaften ansteigen wird. Auch die rot-grüne Regierung hatte ein Einsehen und kam den Hausbesitzern ein Stück weit entgegen. So beschloss die Exekutive, den Zinssatz für die Berechnung des Eigenmietwerts von bisher 4 auf 3,5 Prozent des Liegenschaftswerts zu senken.

Einer der fünf Motionäre, FDP-Grossrat Christophe Haller, bezeichnete dieses Entgegenkommen der Regierung als Schritt in die richtige Richtung, der aber nicht weit genug gehe. In seiner Motion verlangt er, dass der Eigenmietwert nicht mehr (und nicht weniger) als 60 Prozent des Marktwerts betragen darf. Diese 60 Prozent entnahm er aus einem Bundesgerichtsurteil, in dem dieser Wert als Minimum festgelegt wurde.

Noch einen Schritt weiter gehen andere Motionäre. LDP-Grossrat Thomas Strahm fordert in seinem Vorstoss Möglichkeiten, den für die Berechnung des Eigenmietwerts massgeblichen Marktwert des Hauses zu senken, indem zum Beispiel der Landwert ausgeklammert wird. Und GLP-Grossrätin Katja Christ möchte die wertsteigernden Folgen von Investitionen im Bereich der erneuerbaren Energien tilgen.

Widerspruch zum Bundesrecht

Finanzdirektorin Eva Herzog (SP) hielt dem entgegen, dass die Forderungen der Verfassung und bundesrechtlichen Grundsätzen widersprechen würden. Mit der Koppelung des Eigenmietwerts an den Referenzzinsatz für Mieten und der dadurch erfolgten Senkung Berechnungszinssatzes von heute 4 auf 3,5 Prozent sei die untere Grenze erreicht.

Und sie betonte, dass das Bundesgericht den Wert von 60 Prozent des Marktmietwertes der Liegenschaft nicht als Richtgrösse, sondern als absolutes Minimum festgelegt habe. «Drunter geht nicht», sagte sie. Wenn man nun den Berechnungszinsatz wie gefordert auf 3 Prozent senken würde, dann würde der Eingenmietwert in vielen Einzelfällen unter die rechtlich zwingende Grenze von 60 Prozent fallen.

Die bürgerlichen Motionäre blieben aber dabei, dass die Regierung den rechtlichen Spielraum für ein Entgegenkommen nicht ausgeschöpft habe. Mehrheitlich sprachen sie sich für eine stärkere Förderung des Grundeigentums im Kanton Basel-Stadt aus, das im schweizerischen Vergleich am hinteren Ende liege. Strahm wies darauf hin, dass laut einer UBS-Studie Käufer von Eigentumswohnung in Riehen schlecht wegkommen.

Sichere Mehrheit der Bürgerlichen

Bereits vor der Debatte hatte sich abgezeichnet, dass die Ratslinke in dieser Debatte als Verliererin hervorgehen wird. Mit den Grünliberalen an Bord sicherten sich die Bürgerlichen in den Abstimmungen zu den fünf Motionen relativ komfortable Mehrheiten im Verhältnis von plus/minus 49 zu 44 Stimmen und konnten somit als Sieger aus dem Grossratssaal gehen.

Als Nächstes wird in rund drei Monaten ein ausführlicher Bericht des Regierungsrates folgen. Darin wird Eva Herzog erneut auf die Widersprüche zum Bundesrecht hinweisen und wohl erneut nur eine Minderheit hinter sich scharen können. Denn dann wird der Basler Wahlkampf in eine heisse Phase getreten sein.

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