Im Februar sollen die beiden Basel über die Spitalfusion abstimmen

Eine grosse Hürde für das Universitätsspital Nordwest ist geschafft: Die Gesundheitskommissionen von Basel-Stadt und Baselland stehen hinter der Spitalfusion. Allerdings gibt es noch einige Fragezeichen.

Die Kommissionen sind sich einig: Basel-Stadt und Baselland sollen künftig ein gemeinsames Spital betreiben.

Die Kostenexplosionen im Gesundheitswesen, die Bevölkerungsentwicklung und die Sicherung der Hochschulmedizin: Für die Parlamentarier der beiden Basel gibt es genügend Gründe, die für eine Fusion des Universitätsspitals Basel (USB) und des Kantonsspitals Baselland (KSBL) sprechen.

Die Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) des Grossen Rates und die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission (VGK) des Landrates informierten am Montag über die Ergebnisse der Beratungen, die seit dem Regierungsbeschluss vom Frühjahr laufen.

https://tageswoche.ch/politik/basler-regierungen-einig-spitalfusion-soll-schon-2026-vollzogen-sein

In der neuen Spitalgruppe unter dem Namen Universitätsspital Nordwest sollen die vier Standorte Basel, Liestal, Bruderholz und Laufen unterschiedliche Versorgungsschwerpunkte bilden. Und hier beginnen die Differenzen: Während die Baselbieter VGK begrüsst, dass am Spitalstandort Bruderholz festgehalten werden soll, befürchtet eine Minderheit der basel-städtischen Kommission, dass mit diesem Standort die Kosten weiter steigen werden.

Obligatorisches Referendum erwünscht

Die Baselbieter tun sich dafür schwer damit, dass Baselland zu Beginn nur ein Drittel an der geplanten Aktiengesellschaft halten soll, die Stadt hingegen zwei Drittel. In der gemeinsamen Medienmitteilung wird allerdings betont, dass sich diese Verhältnisse ändern können – bereits früher wurde erwähnt, dass man sich auch eine Beteiligung weiterer Kantone vorstellen könnte.

Die beiden Kommissionen möchten die Staatsverträge dem obligatorischen Referendum unterstellen. Dann würde es im Februar 2019 zum Showdown kommen, wenn beide Basel an der Urne über die Fusion entscheiden. Bei einer beidseitigen Annahme würden die Verträge am 1. Januar 2020 in Kraft treten.

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