Im Streit ums Arbeitszeitreglement der Berufsfeuerwehr schaltet sich die Staatsanwaltschaft ein

In den Streit um die Arbeitszeiten der Basler Berufsfeuerwehr greift nun die Staatsanwaltschaft ein: Sie will Dokumente des Reglements prüfen, nachdem die Gewerkschaft Syna dem Leiter Rettung in der BaZ Urkundenfälschung vorgeworfen hatte.

Die Berufsfeuerwehr Basel arbeitet hart, aber ihr Arbeitszeitreglement steht immer noch im Kreuzfeuer. Die Gewerkschaft Syna kritisiert das Justiz- und Sicherheitsdepartement deshalb immer noch scharf. (Bild: Gaetan Bally)

In den Streit um die Arbeitszeiten der Basler Berufsfeuerwehr greift nun die Staatsanwaltschaft ein: Sie will Dokumente des Reglements prüfen, nachdem die Gewerkschaft Syna dem Leiter Rettung in der BaZ Urkundenfälschung vorgeworfen hatte.

Der Streit um das Arbeitszeitreglement der Basler Berufsfeuerwehr geht weiter. In einem BaZ-Artikel von Freitag (Printausgabe) wirft die Gewerkschaft Syna dem Leiter Rettung, Dominik Walliser, nun Urkundenfälschung vor. Dies, weil Dokumente des Reglements in Details angepasst worden sein sollen. Noch vor einem Jahr erklärte das Basler Appellationsgericht das Reglement als rechtens.

Aufgrund der Berichterstattung hat sich nun die Basler Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Wie deren Sprecher Peter Gill auf Anfrage sagt, habe die Staatsanwaltschaft die entsprechenden Dokumente angefordert. «Es wird nun geprüft, ob überhaupt ein Verfahren eröffnet werden muss», so Gill. 

Unterlagen sollen manipuliert worden sein

In der aktuellen Episode geht es darum, ob das umstrittene Arbeitszeitreglement mathematisch überhaupt aufgehen kann. Das betrifft das Erreichen der Jahres-Sollarbeitszeit bei ausschliesslicher Schichtarbeit. Die Gewerkschaft Syna sagt Nein. Sie redet in einem Communiqué davon, dass mit «einer Manipulation von Unterlagen» die Richtigkeit des Berechnungsmodells hätte bewiesen werden sollen.

Das für die Berufsfeuerwehr zuständige Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) widerspricht. «Fakt ist, dass das Arbeitszeitreglement der Berufsfeuerwehr, das vom Verfassungsgericht in allen Punkten für rechtens befunden worden ist, mathematisch aufgeht», sagt JSD-Sprecher Andreas Knuchel. Die Unterstellung, dass diese Erkenntnisse auf gefälschten Urkunden beruhen, weise das JSD in aller Form zurück.

Das umstrittene Arbeitszeitreglement ist seit 2012 in Kraft und seither laufend in der Kritik. Dass es wegen der zahlreichen Abklärungen und Analysen nun verschiedene Arbeitspapiere in verschiedenen Versionen gäbe, liege in der Natur der Sache, sagt Knuchel. Diese Papiere seien immer wieder diskutiert worden, auch mit den Sozialpartnern wie der Gewerkschaft Syna.

Knuchel: «Für uns geht es nicht um eine Personalie»

Der zuständige Gewerkschaftssprecher Mathias Regotz war heute für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Im Communiqué schreibt die Gewerkschaft, dass wegen der neusten Erkenntnisse Dominik Walliser als Leiter Rettung nicht mehr tragbar sei. Für das JSD steht das aber ausser Diskussion: «Für uns geht es hier nicht um eine Personalie», sagt Knuchel. 

Der letzte Eklat bei der Berufsfeuerwehr war am 22. Oktober, als dessen Personalausschuss zurücktrat. Die Mannschaft der Berufsfeuerwehr hatte in einer vom Personalausschuss organisierten Abstimmung beschlossen, dass die Ruhezeitregelung flexibler werden solle. Das kam auch dem JSD entgegen. Der Personalausschuss hingegen hatte sich dagegen gewehrt, und trat deshalb aus Protest zurück. 

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