Interaktive Grafik: So viel erbt die Schweiz

Wie viel erben Schweizerinnen und Schweizer pro Sekunde? Wie viel Steuern zahle ich, wenn ich ein Vermögen erbe? Alle Fakten zur Erbschaftssteuerinitiative finden Sie in unserer interaktiven Grafik.

Wie viel erben Schweizerinnen und Schweizer pro Sekunde? Wie viel Steuern zahle ich, wenn ich ein Vermögen erbe? Alle Fakten zur Erbschaftssteuerinitiative finden Sie in unserer interaktiven Grafik.

Die Zahlen laufen heiss im Abstimmungskampf um die Erbschaftssteuerinitiative (Abstimmung am 14. Juni). Welche Rolle spielen Erbschaften in der Schweizer Volkswirtschaft? Was passiert, wenn die Initiative angenommen wird? Unsere interaktive Grafik versucht, diese Fragen auf vier Folien zu beantworten.

1. Wie viel erbt die Schweiz?

Es gibt wenige Zahlen, die die Erbschaften in der Schweiz aufzeigen. Vor einigen Tagen sorgte eine unveröffentlichte Studie des Ökonomen Marius Brülhart (Universität Lausanne) für Aufsehen. Die Studie bietet Anhaltspunkte für die Entwicklung der Erbschaften in der Schweiz. Für 2011 errechnet Brülhart ein Erbvolumen von insgesamt 61 Milliarden Franken; das sind 13 Prozent des Volkseinkommens in diesem Jahr, was einem Rekordwert entspricht.

Schon publiziert und doch noch immer lesenswert: Während der Feiertage bis ins neue Jahr publiziert die TagesWche herausragende Artikel mit dem Vermerk «Best of 2015» nochmals. Wir wünschen gute Unterhaltung.

Wenn man die Zahlen für 2015 hochrechnet, kommt man auf 76 Milliarden, erklärte Brülhart gegenüber dem «Schweizer Fernsehen». Die erste Folie unserer Grafik zeigt das Verhältnis von Volkseinkommen (beziehungsweise Brutto-Inland-Produkt), den erwirtschafteten Löhnen (Arbeitnehmerentgelt) und den Vermögen, die in einem Jahr vererbt werden.

2. Was ist der Unterschied zwischen einer nationalen und kantonalen Erbschaftssteuer?

Zurzeit kennen alle Kantone ausser Schwyz eine kantonale Erbschaftssteuer. Im Kanton Basel-Stadt machen die Erbschaftssteuern in der Jahresrechnung etwa 36 Millionen Franken aus (Durchschnitt der letzten acht Jahre). Wenn die Initiative angenommen wird, würde der Bund eine nationale Erbschaftssteuer einführen. Zwei Drittel der Einnahmen aus dieser neuen Steuer würden in die AHV fliessen, die Kantone erhielten einen Drittel.

Wenn man die Hochrechnungen der Erbschaften als Ausgangspunkt nimmt, würden mit der neuen Steuer etwa sechs Milliarden Franken pro Jahr in die Staatskassen fliessen; der Ökonom Brülhart hält diese Rechnung für realistisch. Die Kantone erhielten von den sechs Milliarden rund zwei Milliarden. Das heisst: Der Kanton Basel-Stadt würde mit der nationalen Erbschaftssteuer etwa 56 Millionen Franken pro Jahr einnehmen. Diese Rechnung basiert auf der Vermögensstatistik des Bundes. Es ist ein Durchschnittswert, denn die Erträge aus Erbschaftssteuern würden mit Annahme der Initiative stark schwanken.

3. Was hat die AHV damit zu tun?

Die Initiative sieht vor, dass zwei Drittel der Einnahmen in die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) fliessen. Von den Gesamteinnahmen von sechs Milliarden Franken würden damit vier Milliarden an die AHV gehen. Zurzeit wird die AHV grösstenteils durch Beiträge von Versicherten und Arbeitgebern finanziert (29 Milliarden Franken). Ein weiterer Teil der AHV-Gelder kommt vom Bund (etwa acht Milliarden) sowie von den Erträgen der Mehrwertsteuer (2,3 Milliarden).

Insgesamt fliessen jedes Jahr rund 40 Milliarden Franken in die AHV, mit einer nationalen Erbschaftssteuer wären es etwa vier Milliarden mehr. Diese Einnahmequelle könnte andere Beiträge entlasten, so das Argument der Initianten.

4. Wie viel Erbschaftssteuern zahle ich?

Die Erbschaftssteuer ist in allen Kantonen unterschiedlich geregelt. In Basel-Stadt gibt es beispielsweise einen Freibetrag von 2000 Franken, in Neuenburg liegt der Freibetrag bei 50’000 (Enkel) und 10’000 (nicht verwandte Personen).

Die Höhe des Steuersatzes hängt bei den kantonalen Steuern vom Verwandtschaftsgrad der Erben sowie dem vererbten Vermögen ab. Wenn der wohlhabende Onkel keine Kinder hat und sein Vermögen in Höhe von 100’000 Franken an einen Neffen vererbt, muss dieser in Basel-Stadt 10’000 Franken an den Kanton zahlen (der Steuersatz beträgt in diesem Beispiel zehn Prozent). Ein nicht verwandtes Göttikind müsste in diesem Beispiel 22’500 Franken Steuern zahlen.

Mit einer nationalen Erbschaftssteuer wären alle Nachlässe unter zwei Millionen von der Steuer befreit. Die Nachlässe über zwei Millionen würden mit einem einheitlichen Satz von 20 Prozent besteuert; egal ob die direkten Nachkommen, der Neffe oder das nicht verwandte Göttikind erben. Der Freibetrag wird jeweils abgezogen – bei einem Nachlass von 10 Millionen würden 8 Millionen zu 20 Prozent besteuert; der Staat erhielte dann 1,6 Millionen Franken. 

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In den nächsten Tagen erweitern wir den Steuerrechner um weitere Kantone.

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