IV-Bezüger überwachen geht nun doch nur mit Richterbeschluss

Die Nationalratskommission spricht sich für weniger Überwachung von Sozialversicherten aus, als der Ständerat dies wollte.

Der Ständerat wollte, dass IV-Ermittler auch an Orten überwachen dürfen, die «von einem allgemein zugänglichen Ort aus frei einsehbar sind». Und das ohne richterliche Genehmigung.

Bei Verdacht auf missbräuchliche IV-Bezüge dürfen Versicherungen Sozialdetektive einsetzen, die Bilder und Tonaufnahmen machen oder den Verdächtigen mit einem GPS-Tracker orten.

Das soll aber nur erlaubt sein, wenn die Versicherung vorher eine richterliche Genehmigung einholt, schlägt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) vor.

Der Ständerat hatte vor Kurzem entschieden, dass ohne Genehmigungen überwacht werden darf und nur der Einsatz von GPS-Trackern richterlich genehmigt werden soll.

https://tageswoche.ch/gesellschaft/iv-bezueger-sollen-strenger-ueberwacht-werden-als-terrorverdaechtige/

Die Basler SP-Nationalrätin Silvia Schenker spricht von einem «Teilerfolg», an dem sie «stark mitgewirkt» habe. Ihr Weckruf in den sozialen Medien sorgte unter anderem dafür, dass das Thema national diskutiert wurde.

Ein neues Gesetzes ist notwendig geworden, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kritisierte, dass diese Art der Observation nicht gesetzlich verankert sei. In der Frühjahrssession behandelt der Nationalrat die Vorlage. Falls die Anträge der SGK-N durchkommen, geht das Geschäft zur Differenzbereinigung zurück in den Ständerat.

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