Verkehrsunfälle haben immer unschöne Folgen. Besonders gravierend sind die, wenn ein Fahrzeug beteiligt ist, das gefährliche Substanzen transportiert. Deshalb kontrolliert der Kanton Basel-Stadt neben der Einhaltung des Strassenverkehrsrechts auch jene des Gefahrengutrechts.
Durchgeführt werden diese Kontrollen durch das Kantonale Laboratorium. Letztes Jahr überprüften die Fachleute in Basel-Stadt 48 Fahrzeuge. 15 davon – fast jedes dritte also – mussten beanstandet werden.
Die meisten Mängel wurden dabei bei der Fahrzeugkennzeichnung festgestellt, auch Ladungssicherung und Ausrüstung im Fahrzeug entsprachen mehrfach nicht den Anforderungen. Bei fünf Fahrzeugen waren die Mängel so gravierend, dass die Weiterfahrt bis zur Behebung untersagt wurde.
In seinen Schlussfolgerungen nimmt das Kantonale Laboratorium die Firmen in die Pflicht: «Das Transportgewerbe ist angesichts der hohen Zahl von Beanstandungen in der Pflicht, aktiver gegen das Tolerieren und Wegschauen bei Missständen bei der Ladungssicherung vorzugehen.»