Kanton zeigt Gewerkschaftshaus an

Die Gesellschaft Gewerkschaftshaus Basel liess eine Verfügung des Bau- und Gastgewerbeinspektorats verstreichen. Dieses hat nun Anzeige erstattet.

Der Stadtbildkommission ein Dorn im Auge: Das Transparent am Gewerkschaftshaus. (Bild: Hans-Jörg Walter)

Die Gesellschaft Gewerkschaftshaus Basel liess eine Verfügung des Bau- und Gastgewerbeinspektorats verstreichen. Dieses hat nun Anzeige erstattet.

Es hängt immer noch, das Grosstransparent an der Fassade des Gewerkschaftshauses. In einer Verfügung forderte das Bau- und Gastgewerbeinspektorat (BGI) dessen Entfernung bis zum 15. November. Doch die Inhaber des Gebäudes, die Gesellschaft Gewerkschaftshaus Basel (GGH), liess die Frist verstreichen. Am vergangenen Freitag hat das BGI seine Drohung wahrgemacht und bei der Staatsanwalt Anzeige erstattet.

Die Streitigkeiten zwischen dem Gewerkschaftshaus und dem Bauinspektorat werden damit kaum erledigt sein. Matthias Scheurer, Gewerkschaftssekretär beim VPOD und Präsident der Gesellschaft Gewerkschaftshaus, hat gestern Montag gegen die Anzeige Rekurs eingereicht.

Ein Wiederholungstäter

Der Ärger ist auf beiden Seiten gross. «Verwundert stellten wir am 6. November 2013 einmal mehr fest, dass weiterhin neu und entgegen jeglichen Bewilligungen ein Politgrosswerbetransparent am Gewerkschaftshaus angebracht wurde», schreibt das Bau- und Gastgewerbeinspektorat in seiner Verfügung. Bereits im Februar hatte das Inspektorat die Gesellschaft aufgefordert, ein unbewilligtes Transparent zur Abstimmung für verlängerte Ladenöffnungszeiten zu entfernen.

Im Gegenzug bezweifelt Gewerkschaftssekretär Matthias Scheurer die Unabhängigkeit des Amtes. «Zehn Jahre lang hat sich niemand beschwert, wenn wir Transparente an unsere Wand gehängt haben. Doch in letzter Zeit ist der politische Druck gestiegen.» Als Grund nennt Scheurer die Berichterstattung der «Basler Zeitung», die in letzter Zeit wiederholt die politischen Transparente thematisiert hatte.

Dabei stützt sich das BDI in seiner Verfügung auf ästhetische Gründe. «Gemäss Reklamenkonzept der Stadtbildkommission sind Grossreklamen an gestalteten Gebäudefassaden grundsätzlich nicht möglich. Das Zusammenspiel mit der vorhandenen Architektur kann keinesfalls die Kriterien einer guten Gesamtwirkung erzielen», schreibt das Amt. Der Vorwurf, man lasse sich von der medialen Berichterstattung beeinflussen, weist die Amtsleitern Luzia Wigger zurück. «Es geht nicht um die Inhalte, die kommuniziert werden. Die Vorschriften müssen eingehalten werden.»

Transparente waren jahrelang geduldet

Es stellt sich dennoch die Frage, weshalb das Amt nun eine Kehrtwende macht, nachdem es in den vergangenen Jahren ähnlich grosse Transparente am Gewerkschaftshaus toleriert hatte. Etwa bei der Ferien-Initiative im vergangenen Jahr oder bei der Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge im 2010. Die Antwort sei einfach, so Wigger: «Bei uns war das bis zum vergangenen Frühling nicht aktenkundig.»

Ob das Transparent noch vor der Abstimmung vom 24. November von der Fassade verschwindet, ist derzeit offen. Matthias Scheurer würde es gerne am kommenden Mittwoch entfernen. Unter dem Motto «unbekannt aufgehängt, bekannt abgehängt». Schliesslich wisse man beim Gewerkschaftshaus bis heute nicht, wer das Transparent aufgehängt habe. Bis es soweit ist, müssen alle Mitglieder der Gesellschaft Gewerkschaftshaus ihr Einverständnis geben.

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