Kantonsgericht lässt die Finger von einer Beurteilung der Händedruck-Affäre

Was lange währt, wird nicht immer geklärt: Das Baselbieter Kantonsgericht fällt zur Therwiler Handschlag-Affäre kein Leiturteil.  

Dürfen Schülerinnen und Schüler zum Händedruck verpflichtet werden? Das Baselbieter Kantonsgericht hat keine Antwort. (Bild: Nils Fisch)

Zwei muslimische Schüler, eine Lehrerin und kein Handschlag: Vor knapp zwei Jahren sorgte die Therwiler Handschlag-Affäre landesweit für Schlagzeilen. In der Folge versuchte die Sekundarschule Therwil, die Schüler zum Händedruck zu verpflichten. Dagegen hatte die Familie der Schüler Beschwerde beim Baselbieter Kantonsgericht eingereicht. Diese Beschwerde wurde nun als gegenstandslos abgeschrieben, schreibt die bz Basel.

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Gegenstandslos deshalb, weil die beiden Schüler die Sek Therwil mittlerweile nicht mehr besuchen und das «praktische Interesse» der Beschwerdeführer nicht mehr gegeben sei, argumentiert das Kantonsgericht. Damit fällt das Gericht auch keinen Grundsatzentscheid zur Rechtshandhabung, jeder Fall müsse individuell beurteilt werden.

Die Familie zieht das Urteil nicht vors Bundesgericht weiter, was Bildungsdirektorin Monica Gschwind bedauert: «Mit dem Entscheid wird die Frage, ob der Handschlag gestützt auf die heutige Regelung im Bildungsgesetz eingefordert werden kann, nicht gerichtlich überprüft.»

«bz Basel»: Händedruck-Affäre – Muslimische Familie zieht das Urteil nicht ans Bundesgericht weiter

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