Keine Grundrechte für Affen: Primaten-Initiative für ungültig erklärt

Der Grosse Rat schmettert die Primaten-Initiative ab: Kantonal geregelte Grundrechte für Affen würden gegen höherrangiges Bundesrecht verstossen.

Dieser Wasserspeier in einem Rathaus-Hinterhof verfolgt angespannt die Grossratsdebatte.

«Was underscheidet d’Mönsche vom Schimpans?», lautet die berühmte gesungene Frage von Mani Matter. Mit genau dieser Frage sah sich der Grosse Rat konfrontiert, der über eine Volksinitiative debattierte, die in der Basler Verfassung diese Unterschiede abbauen will. Namentlich geht es den Initianten darum, bei den Grundrechtsgarantien «das Recht von nichtmenschlichen Primaten auf Leben und auf körperliche und geistige
Unversehrtheit» einzubeziehen.

«Die Primaten diskutieren heute über Primaten», flappste der zuständige Justizdirektor Baschi Dürr zum Auftakt der Debatte. Es blieb das einzige Bonmot in der Debatte, die in einem sachlichen Ton ablief. Und die den eigentlichen Inhalt der Initiative, also die philosophische Frage, wie weit Affen nicht nur Rechtsobjekte, sondern Rechtspersonen sein können, nur antippte. Auch die Sorge, dass man mit Affen-Grundrechten der in Basel ansässigen Life-Sciences-Industrie schaden könnte, wurde nur am Rande erwähnt.

Parlament oder Gericht?

Es ging primär um die rechtliche Zulässigkeit. Grundsätzlich waren sich alle Sprecher einig, dass sich in der Basler Verfassung verankerte Grundrechte für Affen nicht mit dem übergeordneten Recht aus der Bundesverfassung und dem Zivilgesetzbuch vertragen. Dort werden diese Rechte explizit nur Menschen gewährt. Uneinig war man sich nur darin, ob man die Initiative gleich im Parlament für rechtlich ungültig erklären will oder ob man diese Aufgabe ans Basler Appellationsgericht delegieren möchte.

Michelle Lachenmeier (GB) plädierte im Namen der Ratslinken für eine Überweisung ans Appellationsgericht. Dies in der Hoffnung, die Diskussion über mehr Rechte für Affen nicht im Keim zu ersticken.

Die bürgerlichen Sprecher hielten diesen Umweg für obsolet. Die rechtlichen Bedenken seien so klar, dass der Grosse Rat durchaus in der Lage sei, die Initiative selber für ungültig zu erklären. Ausserdem hätten die Initianten selber die Möglichkeit, den Grossratsbeschluss anzufechten.

Der Rat entschied sich gegen eine Überweisung des Entscheids ans Gericht. Das Verhältnis von 51 zu 41 Stimmen deutet darauf hin, dass die Reihen der Ratslinken nicht geschlossen waren. Dass man sich im Grundsatz einig war, zeigte sich in der Schlussabstimmung: Mit 75 gegen 1 Stimme (bei 22 Enthaltungen) erklärte der Grosse Rat die Initiative überaus deutlich für «rechtlich unzulässig».

https://tageswoche.ch/gesellschaft/grundrechte-fuer-basler-affen/

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