Lohnzustupf für Regierungsräte

Die meisten Finanzdirektoren müssen ihr Honorar für das Verwaltungsratsmandat der Schweizer Rheinsalinen der Staatskasse abliefern. In Sankt Gallen, Schwyz und Basel-Stadt aber verdienen die Regierungsräte privat rund 5000 Franken jährlich dazu.

Das Salzgeschäft boomt – und wirft auch gute Sitzungshonorare (Bild: Hans-Jörg Walter)

Finanzdirektoren verdienen privat rund 5000 Franken jährlich als Verwaltungsräte der Rheinsalinen AG.

Vier Mal pro Jahr treffen sich die Finanzdirektoren und Finanzdirektorin­nen aus der ganzen Schweiz zu einer Sitzung, eingeladen von der Schweizer Rheinsalinen AG. Die Finanzdirektoren sind von Amts wegen Mitglied im Verwaltungsrat der Rheinsalinen. Für drei von ihnen lohnt sich diese Sitzung ganz besonders – für den St. Galler Finanz­direktor Martin Gehrer, für Kaspar Michel aus dem Kanton Schwyz und für die Basler Regierungsrätin Eva ­Herzog. Sie kassieren nicht nur Sitzungsgeld von 700 Franken plus Spesen, sondern auch das VR-Honorar von 4’000 Franken. Alle anderen Deutschschweizer Regierungsräte liefern das Honorar der Staatskasse ab. Die Delegierten von Zug und Schaffhausen dürfen nicht einmal das Sitzungsgeld behalten.

Nicht alle gleich generös

Die Kantone St. Gallen, Schwyz und Basel-Stadt dagegen schenken ihren Re­gierungsräten das Honorar. Die Schwyzer Finanzdirektion bestätigt entsprechende Recherchen der TagesWoche: «Honorar und Sitzungsgeld fliessen nicht in die Staatskasse, sondern sind für Regierungsrat Kaspar Michel bestimmt.» Knapp 5’000 Franken Bonus auf seinen Lohn von Fr. 176’857.

Auch im Kanton St. Gallen kassiert der Finanzdirektor. Gemäss einem Beschluss des Grossen Rats dürfen Magistrate aus Verwaltungsratsmandaten, die mit ihrem Amt zusammenhängen, bis zu zehn Prozent ihre Lohns einstreichen. Bei einem Lohn von 286 000 Franken ist das noch einmal ein Bonus von maximal 28’600 Franken. Da lässt sich leicht verschmerzen, dass der St. Galler Finanzdirektor von seinem Sitzungsgeld von 700 Franken nur 200 behalten darf.

Auch in Basel dürfen die Mitglieder des Regierungsrats gemäss Lohngesetz bis zu 20’000 Franken zusätzlich an Honorar und Sitzungsgeldern kassieren. Ihr Lohn beträgt je nach Dienstalter zwischen 290’894 und 327’255 Franken. Finanzdirektorin Eva Herzog kann also als Verwaltungsrätin der Rheinsalinen zusätzlich zu ihrem Lohn von rund 300’000 Franken das Honorar und Sitzungsgeld von 4’700 Franken behalten. Ein Spezialfall ist noch der Kanton Appenzell Innerrhoden: Der Vertreter der Regierung bekommt das Honorar ebenfalls ausbezahlt, doch er arbeitet nur im Halbamt.

20 000 Franken gelten als Limite

Regierungsrätin Eva Herzog betont, dass gemäss Lohngesetz nicht nur dem Regierungsrat, sondern allen Mitarbeitern des Kantons Basel-Stadt zusätz­liches Honorar von maximal 20’000 Franken zustehe. Sie selbst übertrifft –all ihre Mandate zusammengezählt –diese Limite spielend, erhält also zu­sätzlich zum Lohn 20’000 Franken.

Insgesamt bezahlt die Rheinsalinen AG, die – mit Ausnahme von Waadt – allen Kantonen gehört, Honorare von rund 150’000 Franken jährlich als Entschädigung für die Sitzungen des 26-köpfigen Verwaltungsrats, in dem fast alle Finanzdirektoren sitzen. Das fällt im Vergleich zu den Einnahmen nicht ins Gewicht. Dank abgeschottetem Markt und Salzmonopol kassierten die Kantone allein im letzten Jahr 28 Millionen Franken. So viel ­lieferten die Rheinsalinen aus Regal­gebühren, Konzessionsabgaben, Dividenden und Salzsteuern ab.

Artikelgeschichte

Erschienen in der gedruckten TagesWoche vom 25/11/11

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