Mit dem Velo bei Rot um die Ecke biegen

Velos sollen auch bei Rot rechts abbiegen und Kreuzungen zusammen mit Fussgängern überqueren dürfen: In Basel ist am Montag ein Pilotversuch gestartet worden. Das Ziel: velofreundlichere Lichtsignalanlagen.

(Bild: zVg)

Velos sollen auch bei Rot rechts abbiegen und Kreuzungen zusammen mit Fussgängern überqueren dürfen: In Basel ist am Montag ein Pilotversuch gestartet worden. Das Ziel: velofreundlichere Lichtsignalanlagen.

Die Schweizer Signalisationsverordnung verbietet es Velofahrern, bei Rot rechts abzubiegen. Es ist eine Vorschrift, die von manchen Verkehrsteilnehmern regelmässig missachtet wird. Den verstohlenen Kontrollblick nach den Ordnungshütern, können die Velofahrer vielleicht schon bald bleiben lassen. In Zukunft könnte das Abbiegen bei Rot vollends legalisiert werden.

In Basel hat ein entsprechender Pilotversuch gestartet: An drei Kreuzungen können Velos ab sofort bei Rot nach rechts abbiegen. Ihrem selbsternannten Ruf als Velostadt wird die Stadt damit für einmal gerecht. Mit der Versuchsanordnung übernimmt sie schweizweit eine Pionierrolle.

Der Basler Pilotversuch ist Teil des Forschungsprojekt «Langsamverkehrsfreundliche Lichtsignalanlagen» der Schweizer Vereinigung der Verkehrsingenieure (SVI). Das Ziel des Projekts ist klar: Eine entsprechende Gesetzesanpassung auf Bundesebene. Bis dahin liegt aber noch ein weiter Weg. Das Basler Pilotprojekt dauert bis Ende 2014, wenn alles gut geht. Das heisst, wenn sich an den Kreuzungen keine Unfälle ereignen. Andernfalls würde vorzeitig abgebrochen.

«Wir erhoffen uns von dem Projekt die Bestätigung, dass das eine sichere Sache ist», sagt Clemens Huber, Leiter Verkehrssteuerung beim Basler Amt für Mobilität. Sollte das Forschungsprojekt erfolgreich verlaufen, könnte das Bundesamt für Strassen (Astra) in einem nächsten Schritt eine entsprechende Anpassung der Signalisationsverordnung veranlassen.

Bund erteilte eine Ausnahmebewilligung

Ein gelbes Fahrrad-Symbol signalisiert das erlaubte Rechtsabbiegen bei Rot.

Die drei Kreuzungen (siehe Karte) auf der Karte amt werden während den kommenden Monaten gründlich überwacht. Kantonsmitarbeiter protokollieren mittels App das Verhalten der Velofahrer und mögliche riskante Situationen. Die drei Kreuzungen seien gemeinsam mit der Verkehrspolizei sorgfältig ausgesucht worden, schreibt der Kanton in seiner Mitteilung. Zwei befinden sich am Steinengraben, eine weitere an der Schanzenstrasse. Eine spezielle Signaltafel mit gelbem Velo und Pfeil nach rechts markiert die angepasste Verkehrssituation.

Eine vierte Versuchsanordnung gibt es an der Ecke Elsässerstrasse/Mülhauserstrasse. Hier dürfen Velofahrende bei Rundumgrün für Fussgänger die Kreuzung überqueren, sofern sie den Vortritt der Fussgänger berücksichtigen. Nach Strassenverkehrsgesetz wäre all dies verboten. Basel-Stadt hat daher vom Bund eine Ausnahmebewilligung für den Versuch erhalten.

David Wüest-Rudin, Präsident der GLP Basel-Stadt und Präsident von Pro Velo beider Basel, hat die neue Verkehrsregelung an der Ecke Steinengraben/Kanonengasse getestet. Sein Fazit: «Ich denke, das ist für die Velofahrer problemlos machbar.» Er hofft darauf, dass der Bund die Verkehrsregelung nach einem erfolgreichen Pilotprojekt entsprechend anpasst. «Alles andere wäre eine Enttäuschung.»


Pilotversuch für velofreundliche Lichtsignalanlagen auf einer größeren Karte anzeigen

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