Der Zoologische Garten Basel hat Strafanzeige gegen einen ehemaligen Mitarbeiter erstattet. Dieser soll während Jahren Geld veruntreut haben. Insgesamt geht es um 1,4 Millionen Franken.
Der Zolli Basel hat Strafanzeige gegen einen ehemaligen Mitarbeiter in der Administration erstattet. Die betroffene Person habe sich in einer «Vertrauensstellung» befunden und diese über mehr als zehn Jahre missbraucht, um finanzielle Mittel zu veruntreuen, teilte der Zolli am Mittwoch mit. Betraglich handelt es sich gemäss Communiqué um «mehrere hunderttausend Franken», tatsächlich befindet sich die Zahl aber im einstelligen Millionenbereich.
«Momentan kursieren Beträge um 1,4 Millionen Franken», sagt Elisabeth Simonius, Verwaltungsratspräsidentin Zoologischer Garten Basel AG. Die genaue Summe und Art der Gelder stehe aber noch nicht fest – dies sei momentan Gegenstand der Untersuchungen. Spendengelder seien allerdings keine betroffen, sagt Simonius.
Staatsanwaltschaft eingeschaltet
Die Veruntreuung begann bereits vor über zehn Jahren, kurz nachdem der Mitarbeiter fest beim Zolli angestellt wurde. Zuvor sei er als selbständiger Buchhalter und Steuerberater auf Auftragsbasis immer wieder geschäftlich für den Zolli tätig gewesen. «Sein Aufgabenbereich vergrösserte sich ständig», sagt Simonius, darum sei das Anstellungsverhältnis in eine Festanstellung über gegangen.
Zehn Jahre lang habe der Mitarbeiter gemäss Simonius seine «kriminelle Energie» ausgelebt. Aufgeflogen ist der Buchhalter im vergangenen September: Anfang des Monats habe eine «aussenstehende Person» gemäss Simionius «eine fragwürdige Zahlung» erhalten und meldete dies. Interne Nachforschungen hätten dann die ersten Ungereimtheiten aufgedeckt, die immer grössere Ausmasse annahmen. Am Dienstag wurde schliesslich die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und der Fall übergeben. Mehr kann der Zolli zurzeit nicht machen: «Uns sind die Hände gebunden – nun liegt das weitere Vorgehen bei der Staatsanwaltschaft», sagt Simonius.
Mitarbeiter kündete 2012
Der momentane Aufenthaltsort des Mitarbeiters ist der Verwaltungsratspräsidentin nicht bekannt. Der Mann habe auf Ende 2012 seine Kündigung eingereicht und habe danach keinen Zugang mehr zu den administrativen Bereichen des Zollis gehabt, sagt Simonius.
Der Verwaltungsrat und die Direktion des Zoologischen Gartens beurteilen die Veruntreuung als gravierend und «sehr unangenehm». Nun soll als Reaktion auf das Vergehen und als Präventionsmassnahme unverzüglich das interne Kontrollsystem überprüft und angepasst werden – auch eine Revision der betroffenen internen Prozesse und Abläufe durch eine anerkannte Prüfungsstelle sind geplant. «Zur bisherigen Prüfstelle kommt nun eine weitere, die die Abläufe kontrolliert», sagt Simonius und betont: Der Schritt erfolge «unverzüglich».
Hungern muss wegen der Veruntreuung im Zoo keines der Tiere: Wie der Zolli im Communiqué schreibt, sind der Betrieb sowie die geplanten Investitionsprojekte «nicht beeinträchtigt oder gar gefährdet».